Person A (17 Jahre alt) fährt einen Roller mit gültigem Kennzeichen und gültigem Versicherungsschutz. Die Person bekommt einen anderen Roller und meldet nicht das neue Fahrzeug an, sondern montiert einfach nur die Nummernschilder um. Die Person wird von der Polizei angehalten und sollte nun den Versicherungsschutz nachweisen. Person A geht daraufhin zur Versicherung und meldet das neue Fahrzeug an und erscheint dann bei der Polizei mit dem neuen Versicherungsschutz in der Hoffnung, diese würden es nicht merken. Das war natürlich nicht der Fall und es besteht nun eine vorladung zum Sachverhalt Urkundenfälschung. Was kann Person A im schlimmsten Fall drohen?
Meiner Ansicht müsste dazu noch Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mti einem nichtzugelassenen UND nichtversichteren Fahrzeug kommen. Gibt auf jeden Fall Geldbuße UND Punkte.
Eine Urkundenfälschung kann ich nicht erkennen. Wohl aber Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) und Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG). Beides sind keine Ordnungswidrigkeiten-, sondern Straftatbestände.
Die Person wird ein Jugendstrafverfahren bekommen. Sie kann schonmal Laubfegen trainieren…
Doch.
Auch ein Versicherungskennzeichen ist in Verbindung mit dem Kraftfahrzeug eine Urkunde, da sie den Austeller (=Versicherer) erkennen lässt und Beweis über einen Versicherungsvertrag erbringt (BayOLG DAR 78 24).
Hoppla, stimmt!
Eigentlich ziemlich einleuchtend, denn so ein Schild sagt ja nicht aus „Ich bin ein Versicherungsnachweis“, sondern "Ich bin der Versicherungsnachweis für dieses Fahrzeug.
Auch ein Versicherungskennzeichen ist in Verbindung mit dem
Kraftfahrzeug eine Urkunde, da sie den Austeller
(=Versicherer) erkennen lässt und Beweis über einen
Versicherungsvertrag erbringt (BayOLG DAR 78 24).
Außerdem sind die Moped-Kennzeichen, eben weil die Versicherung der Aussteller ist, keine „amtlichen Kennzeichen“ iSd § 22 StVG.
erinnert mich an meine erste Woche Praktikum bei Gerichte, wo ich in der AG eine Strafakte für den nächsten Tag zur Vorbereitung auf die Verhandlung bekam. In der Verständnisrunde warf ich dann ein, dass ich mich gewundert habe, warum die Urkundefälschung (fremdes Kennzeichen am Kfz) denn überhaupt nicht angezeigt worden sei. Ratloser Blick beim Ausbilder, dann Blick in den Kommentar, dann ein Griff zum Telefon.
In der Verhandlung am nächsten Tag gab es dann erst mal eine Nachtragsanklage des Sitzungsvertreters, und schließlich wurde der arme Mann ausschließlich wegen dieser Urkundenfälschung verurteilt.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]