Urkundenfälschung auch bei digitalen Dokumenten?

Eine Frage beschäftigt mich seit geraumer Zeit:

Im Zeitalter des Onlinebewerbens und Photoshop stellt sich mir die Frage ob digital frisierte und per Email versachickte Zeugnisse auch Urkundenfälschung sind bzw. ob das Strafmaß das selbe ist?

Gruß Mark

Hallo erstmal.

Im Zeitalter des Onlinebewerbens und Photoshop stellt sich mir
die Frage ob digital frisierte und per Email verschickte
Zeugnisse auch Urkundenfälschung sind bzw. ob das Strafmaß das
selbe ist?

Unter Beachtung des Blogbeitrags http://www.myblog.de/strafblog/art/2784768 ist davon auszugehen (sicher: ‚nur‘ LAG und dort wurden gedruckte Zeugnisse verwendet).

HTH
mfg M.L.

Hallo Mark,

Eine Frage beschäftigt mich seit geraumer Zeit:
Im Zeitalter des Onlinebewerbens und Photoshop stellt sich mir
die Frage ob digital frisierte und per Email versachickte
Zeugnisse auch Urkundenfälschung sind bzw. ob das Strafmaß das
selbe ist?

und wenn es keine Urkundenfälschung ist, ist es zumindest Betrug, oder?

Gruß,
Gerhard

Hallo Mark,

wenn ich mein Zeugnis einscanne und mir lauter Einsen reinschreibe oder eine andere Ausbildungsstätte in den Briefkopf beame?

Wenn es per e-mail keine Urkundenfälschung wäre, dann könnte ich das ja auch ausdrucken und per Post schicken.

Warum sollte das legaler sein als eine gefälschte Unterschrift? Weil es so einfach ist? Ich denke, Fälschung bleibt Fälschung.

Gruß!

Horst

Hallo,

Warum sollte das legaler sein als eine gefälschte
Unterschrift? Weil es so einfach ist? Ich denke, Fälschung
bleibt Fälschung.

Eine Urkundenfälschung liegt in diesen Fällen grundsätzlich immer nur dann vor, wenn ich jemandem ein Dokument zukommen lasse und zugleich erkläre, dass dieses auch die Originalurkunde ist. Das bedeutet, dass ich zB. eine Urkunde kopieren und in der Kopie alles fälschen kann, was ich will. Wenn diese Kopie als eine solche zu erkennen ist, also besagt, dass sie nur eine Kopie eines „anderen“ Originals ist, liegt keine Urkundenfäschlung vor (da die Originalurkunde selbst ja nicht verfälscht wurde). Das wäre es erst dann, wenn ich die Kopie als Original verkaufe (dann hätte ich eine falsche Urkunde hergestellt - eine als Kopie erkennbare Kopie kann das nie sein).

Ebenso verhält es sich mit eingescannten Dokumenten. Die Zusendung zB. eines pdf. ist ganz klar nur die Übersendung einer Datei, welche sich auf das Original bezieht und nicht das Original selbst. Das pdf. Dokument wird daher ebenso wenig wie die als solche erkennbare Kopie zu einer Urkunde, die gefälscht wird, eben weil es offensichtlich selbst keine Urkunde ist. Die hieraus bedingte Fehlinformation (Änderungen in der Kopie oder der eingescannten Datei) täuscht zwar über den tatsächlichen Inhalt der Originalurkunde, fälscht diese aber selbst nicht und erfüllt daher nicht diesen (aber ggf. andere, wie Betrug) Straftatbestand.

Das liegt daran, dass der Schutzzweck des Tatbestandes der Urkundenfälschung nicht unmittelbar den Schutz vor fehlerhafter Übermittlungen von Angaben bezweckt (dafür gibt es den Betrug), sondern einzig die Existenz bestehender Urkunden schützt, bzw. verhindern soll, dass Dokumente erstellt werden, die den Anschein erwecken, selbst Urkunden zu sein, dieses aber nicht sind. Der Straftatbestand bezieht sich daher immer nur auf das originale Dokument, bzw. Dokumente, die selbst vorgeben, Urkunden zu sein.
Gruß
Dea

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Hallo Mark,

keine Urkundenfälschung, aber Betrug, hier in Form eines sog. Eingehungsbetruges.

Außerdem berechtigt diese Täuschung auch noch Monate bis zu Jahre später zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung. Dafür gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht.

http://www.feedsfarm.com/article/f7d67b8c1958242780e…
Grüße
EK

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´n Abend Mark,

unabhängigvon juristischen Sachverhalten bedenke, daß ein Bewerber manchmal auch die Originale vorzeigen muß.
Dann wird das doch etwas peinlich - oder?!

Zudem; wenn das später mal rauskommt, bist Du Deine Stelle fristlos quitt.

Gandalf

Eine Frage beschäftigt mich seit geraumer Zeit:

Im Zeitalter des Onlinebewerbens und Photoshop stellt sich mir
die Frage ob digital frisierte und per Email versachickte
Zeugnisse auch Urkundenfälschung sind bzw. ob das Strafmaß das
selbe ist?

Gruß Mark

Hallo Mark,

keine Urkundenfälschung, aber Betrug, hier in Form eines sog.
Eingehungsbetruges.

Bist Du mit dem „Eingehungsbetrug“ sicher? Ich würde behaupten, dass das nicht den Sachverhalt trifft.

thx
moe.

Hallo

Vielleicht sollte man das Semester wiederholen?

Aber Spaß beiseite es bleibt bei einer möglichem Urkundenfälschung mit Betrugsabsicht,
mindestens aber Falschbeurkundung in Verbindung mit Betrug.

Gruß

Hallo alle Diskutanten,

es kommt darauf an, was ihr diskutieren möchtet?! Die arbeitsrechtliche oder die strafrechtliche Konsequenz? Für die arbeitsrechtliche ist es völlig egal, ob ein versuchter, ein vollendeter Betrug, Urkundenfälschung oder was auch immer vorliegt. Arbeitsrechtliche Sanktionen sind unabhängig davon, was strafrechtlich vorgelegen hat. Ich würde sagen, wenn das Zeugnis nicht eine völlig untergeordnete Rolle bei der Einstellung, resp. für die Einstellungsentscheidung gespielt hat, dann bleibt der Arbeitsvertrag anfechtbar wegen arglistiger Täuschung. Nur dann, wenn der Arbeitgeber unabhängig von dem Zeugnis die Person sowieso eingestellt hätte, z. B. wenn er sich das Zeugnis erst nach der Einstellung vorlegen läßt, wird es mit der Anfechtung für den Arbeitgeber schwierig.
Zum strafrechtlichen, das hinzutreten kann innerhalb der Verfolgungsverjährung, kann ich nichts konstruktuves beitragen.

Viele Grüße

Thomas Thies

Hallo,

tschuldigung, aber da muss ich nochmal nachfragen

es bleibt bei einer möglichem
Urkundenfälschung

Wie gesagt, worin soll die hier liegen? Welche echte Urkunde wurde verfälscht oder welche falsche hergestellt?

mindestens aber Falschbeurkundung in Verbindung mit Betrug.

Auch hier? Worin genau soll denn hier die Falschbeurkung liegen? Auf welche Urkunde in diesem Tatbestand beziehst Du Dich?

Gruß
Dea

Hallo,
nur wenn du dir etwas erschelichst das du nicht hast.
Also als Dipl. Ing, Akadem. Techniker oder Meister kannst du dich nicht so ohne weiteres ausgeben.
Das sind einfach Titel.

Ansonsten kannst du als Privatperson doch bei Emails munter drauf los fälschen wie du willst. A ist es kein Dokument oder Urkaunde und B musst du nicht deine Unschlud beweisen sondern andere deine Schuld :smile:

Ich lasse mir stets de Origanale zeigen, zumindest die Ausbildungs oder Meisterbriefe. Ansonsten ist es mir an sich egal was der in Schulzeugnissen Schummelt. Ich bilde mir mein Zeugniss lieber selbst über jemanden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]