Urkundenfälschung auch wenn Dokument unter falschen Namen eingereicht würde?

Hallo,

angenommen ein Anwalt würde vorsätzlich ein nicht unterschriebenes und auch sonst nicht mit einem Namen versehenes Schriftstück in Namen einer anderen Person vor Gericht einreichen, wäre dies Urkundenfälschung oder welche andere Straftat würde bei Vorsatz vorliegen?

Die Beweisbarkeit des Vorsatz wäre natürlich eine andere Frage.

Gruß

Darius

Was hat es mit Urkundenfälschung zu tun, wenn man dem Gericht ein Schriftstsück vorlegt? Dessen Beweiswert oder Zulässigkeit darf man bestreiten oder die Würdigung der/m Vorsitzenden überlassen. Schliesslich könnten Inhalt wie Handschrift durchaus glaubhaft oder durch Sachverständigengutachten bestätigt sein, auch wenn es einer Unterschrift des Urhebers mangelt.

G imager

Hallo,
das sind so „liebsame“ Fragen vollkommen ohne Zusammenhang.

Was beinhaltete das Schriftstück?

Eine Straftat kann hier nicht erkannt werden.
Definition Urkunde:
Als Urkunde im strafrechtlichen Sinne gilt jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis einer rechtserheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen läßt.

lG

Wenn man selber ein Dokument - im Übrigen nicht handschriftlich - verfasst und im Namen einer anderen Person ohne dessen Wissen und Einwilligung vor Gericht vorlegt, kann das doch nicht ganz sauber sein, also ist es dann Urkundenfälschung oder eine andere Straftat? Falls nicht Urkundenfälschung was dann?