Urkundenfälschung/Betrug Überweisungen Strafmaß?

Guten Abend,

ich möchte Ihnen kurz meine Situation schildern. Vor kurzem wurde ich Opfer von Betrügern. Und zwar wurden 3 Überweisungsträger mit meinen Kontodaten ausgefüllt und meine Unnterschrift gefälscht, um Geld von meinem Konto (ins Ausland?) zu überweisen. Die Beträge beliefen sich auf 80,00 ; 180,00 und 480,00 €, wobei ich glücklicherweise nur noch rund 200 € auf dem betreffenden Konto hatte, also nur die 80€ Überweisung durchging, die anderen Überweisungsträger bekam ich per Post zurück (habe ein Konto ohne Dispo).

Nun wäre meine Frage, welches Strafmaß den Täter (ungefähr natürlich) erwartet, falls er gefasst würde (der Polizist hat mir keine großen Hoffnungen gemacht, Geld habe ich glücklicherweise von der Bank erstattet bekommen).
Gibt es einen großen Unterschied zwischen Jugendlichen (über 14 aber unter 18) und Volljährigen ?

Habe im Internet leider nur sehr vage Angaben zwischen 3 Monaten und 5 Jahren gefunden (oder Geldstrafe)?!
Konnte damit allerdings wenig anfangen und würde mich über Ihre Antworten freuen !!
Vielen Dank im Voraus und frohe Ostern !!

Hallo,
zunächst einmal muss ich sagen, dass sich die Frage nach dem Strafmaß nicht pauschal beantworten lässt. Das Gesetz sieht immer ein bestimmtes Strafmaß vor. Wie dieses ausfällt hängt aber von sehr vielen Faktoren ab. 14-21jährige werden in der Regel nach Jugendstrafrecht zur Verantwortung gezogen. Ich denke, wenn der Täter noch nicht vorbestraft ist, bekommt er im Höchstfall eine Bewährungsstrafe; Geldstrafe oder vielleicht wird das Verfahren wegen des geringen Schadens sogar eingestellt…in diesem Land ist alles möglich, zumal die Richter relativ großen Ermessensspielraum haben. Ein schönes Osterfest

Moin Malle!
Also wenn jemand so abgezockt ist und fremde Konten für sich missbraucht spricht das Gericht von erheblicher krimineller Energie und das ist kein leichtes Vergehen.Urkundenfälschung ist ja auch kein Jugendstreich mehr.Aber solche Dinge passieren vorsätzlich d.h. das sich so etwas immer im Strafmass widerspiegelt.
Jugendstrafrecht und Erwachsenen Strafrecht ist natürlich ein Unterschied.Jugendlich bist Du von 14 bis 21 Jahren.
Und ich bin mir sicher das diese Geschichte mit Deinem Konto keine Eintagsfliege war die haben das mit großer Sicherheit schon öfter gemacht.
Das Strafmaß für solche Delikte,tja schwer zu sagen,aber aus Erfahrung weiß ich das,das Gericht sehr streng mit solchen Jugendlichen umgeht.Die nennen das Erzieherische Maßnahmen.
Sollten die schon einmal aufgefallen sein denke ich das es für einen Betrug dieser Art 1 Jahr ohne Bewährung gibt und für die Urkundenfälschung 6 Monate ebenfalls ohne Bewährung.
Waren das mehrere dann spricht das Gericht von Banden-Kriminalität und dann erhöht sich das Strafmaß schnell auf das Doppelte.
Sei froh das Du Dein Geld von der Bank zurück bekommen hast,ist auch nicht alltäglich,gute Bank!!!
Ich hoffe ich konnte Dir helfen,Frohe Ostern.

Hallo
Bitte einen Anwalt Fragen !

Gruß Marco
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hallo,

also ,die bank müsste nachvollziehen an welches konto die überweisungen gegangen wären (in der regel überprüfen die erstmal nicht ob die unterschriften auf der überweisung stimmen …überweisungen werden ja maschinell eingelesen ) des weiteren solltest du dich mit deiner bank in verbindung setzen (nachdem du anzeige gegen die betrüger erstattet hast ) und der bank von dem vorfall berichten da sie dir für die post und "nichteinlösen"der überweisung gebühren berechnen …die du nicht zahlen musst bei missbrauch der kontodaten!

was das strafmass angeht …kann ich dir leider nur das selbe sagen wie du schon selbst rausgefunden hast …es gibt gesetze …ganz klar …allerdings sind die urteile alle einzelfall-entscheidungen …es kommt darauf an ob der täter schon mal aufgefallen ist und wie die prognosen der jugendgerichtshelfer ausfallen …(meistens gibt es sozialstunden )

frohe ostern und lieben gruss nancy

hallo,vorrausgesetzt man findet die täter stellt sich natürlich die frage ob sie als heranwachsender/Jugendliche/oder Erwachsene bestraft werden Deshalb kann man fast gar nix dazu sagen.
Desweiteren spielt auch die frage eine rolle ob man das einzige opfer war…und noch einige faktoren mehr…z.b. gemeinschaftlich handelnd,nachtatverhalten etc.

aber nur für 3 mal versucht betrügerisch Konten zu manipulieren wovon ja 1 mal geglückt ist,würde ich auf eine Bewährungsstrafe als ersttäter tippen.
(z.b.1 auf 3 jahre)

Geldstrafe und Betrug u.a.versteht sich nicht so gut miteinander^^

mfg

Hallo!

Die Höhe der Strafe, die Sie bereits angeführt haben, stellt einen StrafRAHMEN dar. Was letztlich dabei rauskommt, kann man nicht vorhersagen. Das hängt von einen Vielzahl von Faktoren ab.

Selbstverständlich macht es einen Unterschied, ob der Täter noch Jugendlicher ist oder bereits erwachsen. Als Jugendlicher wird er nach Jugendstrafrecht behandelt und die Strafen sind entsprechend milder.

Es kommt weiterhin darauf an, ob er voll oder eingeschränkt schuldfähig oder aber schuldunfähig ist; welche kriminelle Energie dahinter steckt; ob er strafrechtlich schon in Erscheinung getreten ist. Wenn ja, auf welche Weise. Waren es unterschiedliche Delikte oder solche, die dem vorliegenden ähneln. Es kann einen Einfluss haben, ob er den entstandenen Schaden zurückerstattet hat, ob er einsichtig und reuig ist und dies glaubhaft versichern kann usw.

Sie sehen, man kann nicht so einfach sagen, werr eine Überweisung fälscht, bekommt eine bestimmte Strafe. Anders als bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, wo der Bußgeldkatalog ganz bestimmte Beträge festlegt.

Ich hoffe, Ihnen trotzdem ein wenig geholfen zu haben.

Herzliche Ostergrüße aus dem Bayernland

Walter

Hallo,
bei Strafurteilen wird sehr stark auf die persönliche Situation geachtet - auf die persönliche Schuld: Die berühmte „schwere Kindheit“. Pauschale Erfahrungswerte nützen da nichts, solange man den Täter nicht kennt. Vor allem wichtig, ob Vorstrafen bekannt sind oder ob er Ersttäter ist.

Wenn es wie hier um drei Überweisungen geht, von denen nur eine zu einem Gewinn von 80 Euro führte, dann würde ich bei einem Ersttäter von maximal einer Geldstrafe ausgehen. Bei Schadenswiedergutmachung evtl. sogar von Einstellung des Verfahrens gegen Auflage bzw. Geldbuße.

Bei allen 14-18jährigen (Jugendlichen) und bei fast allen Heranwachsenden (unter 21, „Reiferückstände“ - http://de.wikipedia.org/wiki/Heranwachsende) wird Jugendstrafrecht angewandt. Da steht dann die erzieherische Einwirkung vorne: http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht

Gruß
polos

P.S.:
Ich verstehe nicht: Du schreibst „ins Ausland“ mit Fragezeichen. Du kannst dir doch den Überweisungsbeleg ansehen - da stehen doch Bankverbindung und Empfängername drauf - schon ist der Täter oder mindestens dessen Helfer (evtl. unwissentlicher Helfer) und damit ein Zeuge für Täterermittlung bekannt? Wo ist das Problem?

Hallo,
die Anfrage ist nicht pauschal zu beantworten. Es ist natürlich schon ein großer Unterschied, ob der Täter nach dem Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Das Jugendstrafrecht gilt in der Regel für 14-17 jährige, kann aber in Ausnahmefällen auch noch für 18-20 jährige gelten (je nach Reife). Das Jugendstrafrecht gilt mehr dem Erziehungsgedanken, als der Strafe als Buße. Daher sind „Strafen“ nach dem Jugendstrafrecht in der Regel weitaus geringer als nach Erwachsenenrecht. Die Strafhöhe hängt von vielen Faktoren ab: Ob z.B. Vorstrafen vorhanden sind, wie „intensiv“ das kriminelle Vorgehen war, ob der Täter vor Gericht Reue zeigt usw.usw. Daher kann man bei solchen Fällen absolut keine Prognosen über die Höhe der Strafe stellen. Man kann nur mit einiger Sicherheit sagen, dass es vermutlich zumindest eine Strafe „auf Bewährung“ gibt, wenn der Täter keine oder nur eine unbedeutende Vorstrafe hat. Hoffe die Antwort hilft ein wenig und sorry, dass die Antwort etwas gedauert hat. Frohe Ostern wünscht: Paul

Hallo,

genau so vage wie die Anntworten im Internet
wird meine sein.
Grund dafür ist, daß viel zu viele Unbekannte
in der Gleichung stecken, um konkrete Aussagen
zu mache.
Bei einer Urteilsfindung spielen so viele
Faktoren eine Rolle, daß man unmöglich sagen
kann, wie die Bestrafung aussehen wird.

Gruß M. Urbschat

Das Problem ist einfach, dass genannte Täter schwer zu fassen sind. Auch sucht die Polizei nicht aktiv nach den Tätern, sondern geht lediglich Hinweisen nach. Tut mir leid…

Hallo.

Das Strafmaß was sie im Internet gefunden haben bildet für den später zu entscheidenden Richter den Rahmen in dem er urteilen kann. Jedoch stellt jedes gerichtliches Urteil eine Einzelfallentscheidung dar und richtet sich nach der Art und Weise wie die Straftat begangen wurde und welcher Schaden eingetreten ist.
Auch ich kann nur die Aussage treffen, dass bei Straftaten wie sie es geschildert haben, die Drahtzieher meist im Ausland sitzen und es sich um professionelle Betrügernetzwerke handelt. Durch solche Straftaten entstehen den Banken und Privatleuten Milliardenschäden im Jahr. Eine Aussicht auf Verhaftung von Haupttätern ist da eher gering. Meist werden nur die kleinen Fische gefangen.
Es gibt Unterschiede bei der Verurteilung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen/Volljährigen. Kinder bis 13 Jahre sind straffrei. Jugendliche bis 18 Jahre werden nach dem jugendstrafrecht verurteilt. Heranwachsende von 18 bis 21 Jahre können je nach ihrer geistigen entwicklung nach dem jungend- oder erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Entscheidet der Richter. Und ab 21 ist man voll straffähig und die Verurteilung erfolgt nach dem erwachsenenstrafrecht. Entscheidend ist, wie alt der Täter während der Begehung der tat war, nicht wie alt er zur Gerichtsverhandlung ist.

Ich hoffe ich konnte helfen…

Ich konnte leider nicht eher antworten und würde nunmehr darauf vertrauen, dass Du bereits eine Menge Antworten erhalten hast. Falls dem nicht so ist, schreib mir :smile:

Grüße

Daniel