Urkundenfälschung durch falsche Personalienangabe

Hallo Leute, Ich habe heute als ich den Briefkasten aufgemacht habe einen riesengroßen Schreck bekommen. Ein Brief von der Polizei lag drin, mit der „Vorladung des jugendlichen Beschuldigten“ aufgrund von „Urkundenfälschung durch falsche Personalienangabe in der U18 Vereinbarung“. Dieses Vergehen ist laut Brief schon etwas länger her, Anfang April fand es angeblich in der Disco statt. Bei uns ist es üblich, dass man (wenn man 17 Jahre alt ist) nur in Begleitung eines 18-Jähringen und einem speziellen Formular, dass den Aufenthalt bis 4 Uhr gestattet (hier müssen Daten des Minderjähringen/ der 18-jährigen Aufsichtsperson und des Erziehungsberechtigten angegeben werden) in die Disco darf. Ich habe die Vermutung, dass ich zum Tatzeitpunkt Anfang April ohne 18-jährigen Begleiter in der Disco war und mir Fantasie-Daten für das U18-Formular ausgedacht habe. Es könnte allerdings auch sein, dass ich mir vor der Disco von irgendjemand der schon 18 Jahre alt ist die Daten von ihm ins Formular habe eintragen lassen… und diese Person falsche Angaben gemacht hat. :frowning: Weiß es leider nicht mehr genau, da es schon über 3 Monate her ist.

Was kommt auf mich zu? Ist die Anzeige gerechtfertigt, obwohl der Tatzeitpunkt schon lange her ist?

Bitte keine Kommentare wie „selber schuld“ oder ähnliches, ich weiß selber dass ich Mist gebaut habe und bin auch nicht stolz drauf :cry:

PS: Am besagten Tag wurde ich reingelassen und musste bloß das U18-Formular abgeben und meinen Ausweis zeigen. Ob die Aufsichtsperson dabei ist, wurde nicht kontrolliert! Auf dem U18-Formular steht jedoch: „Der Einlass ohne volljährige Aufsichtsperson ist nicht zulässig!“ Soll ich das bei der Vernehmung erwähnen?

Wie wärs mit „keine Angaben“ machen? Wenn Du Dir schon nicht sicher bist, was wirklich war, ist es das einzig vernünftige, abgesehen davon, dass es sowieso Dein Recht ist, zu allen Beschuldigungen zu schweigen. Das heißt, es muß Dir nachgewiesen werden (und das müssen die erstmal hinkriegen), wenn Du kein Geständnis ablegst, wovon ich Dir dringend abrate, es zu tun. Hab also keine Angst bei der Vernehmung, glaub keinen rhetorischen Sprüchen wie „dadurch machst Du alles nur noch schlimmer“ oder ähnlichem dummzeugs. Das Schweigen ist Dein gutes Recht als Beschuldigter, hat keine Nachteile für Dich (bei der Polizei erst recht!) und den Vorteil, dass Dir das Vergehen erstmal wasserdicht nachgewiesen werden muß, bevor es irgendwelche konsequenzen hat.

Achja übrigens brauchst du gar nicht hinzugehn bei einer polizeilichen Vorladung, dann ersparst Du Dir das lästige Fragestellen ganz. Man muß nur bei einer richterlichen Vorladung erscheinen. Viele wissen das nicht und gehen aus lauter Angst dann hin und sagen dann sogar noch als Beschuldigter aus.Das hat keine Konsequenzen und ist Dein gutes Recht.

Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen, würde abe einen Rechtsanwalt fragen.

Hallo,

erst einmal mußt du feststellen, ob es sich bei dem Formular
überhaupt um eine sogenannte Urkunde handelt, oder ob es sich
vielleicht lediglich um ein Formular der Disco handelt, um
sich gegenüber den Behörden abzusichern.
Der Zeitraum ist zweitrangig, Verjährung tritt erst nach 5
Jahren ein.

Gruß M. Urbschat

Hi, unter dem U18-Formular steht folgendes:

I.) Erziehungsberechtigte Person im Sinne des Gesetzes (§ 1 Abs. 1 Nr.3 JuSchG) ist, wem allein oder gemeinsam mit einer
anderen Person nach. Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht.
II.) Aufsichtspflichtige Person (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG) ist jede Person über 18 Jahre, soweit sie auf Dauer oder zeitweise
aufgrund einer Vereinbarung mit der erziehungsberechtigten Person, auf die noch nicht volljährige Person dieser Vereinbarung,
die Aufsichtspflicht übernimmt.
III.) Soweit es nach dem JuSchG auf die Begleitung durch einen Personensorgeberechtigten ankommt, haben die in II.) genannten
Personen Ihre Berechtigung auf Verlangen darzulegen. Der DISCOPLEX A65 hat in Zweifelsfällen die Berechtigung alle
Angaben (personenbezogene Daten) dieser Vereinbarung zu überprüfen.
IV.) Der Einlass ohne volljährige Aufsichtsperson ist nicht zulässig! Selbst mit Vereinbarung und Aufsichtsperson besteht keine
Einlassgarantie!!!
V.) Wer Unterschriften fälscht, muss wegen Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafe rechnen (§ 217 StGB). Gültig nur mit einem
deutschen Personalausweis (Kein Führerschein, Kein Schülerweis etc.)
VI.) Diese Daten werden für Werbezwecke der Tramü GmbH genutzt, jedoch nicht an Dritte weitergegeben.

Von daher denke ich, dass es sich um eine Urunde handelt :frowning:
Oder liege ich falsch?

Hallo Shinedown, kann dir leider bei der Frage nicht weiterhelfen.Viel Glück!

Hallo,

ob es sich bei dem Formular um eine Urkunde handelt,
kann man nicht daran erkennen, was darunter für
Rechtshinweise erscheinen.
Um eine Urkunde handelt es sich dann, wenn das Schreiben
als solches im Rechtsverkehr eingesetzt wird.
Das bezweifele ich hier. Für welchen Rechtsverkehr sollte
es genutzt werden??
Anders bei einem Kaufvertrag, einem Auswseispapier oder
ähnlichem.

Gruß M. Urbschat

Hallo…ist sicherlich ein bisschen dumm gelaufen die Sache. Aus der Entfernung ist es für mich schlecht zu beantworten, aber du kannst erst mal davon ausgehen, dass die Sache noch nicht verjährt ist. Unabhängig davon gehe ich davon aus, dass dir niemand den Kopf wegen der Sache abreißen wird. Für mich ist nicht ganz klar, wie die Sache zur Polizei gekommen ist. Mach am besten deine Angaben, so wie es sich zugetragen hat. Ich gehe davon aus, dass man das Verfahren einstellen wird, wegen geringer Schuld o. Ä. Ich gehe mal davon aus, dass du nicht vorbestraft bist. Also, nicht zu heiß machen und beim nächsten Mal etwas cleverer verhalten:wink:
Und vor der Aussage bitte genau erfragen, wer dich angezeigt hat und was man dir genau vorwirft! Das ist wichtig. Eventuell auch das Dokument zeigen lassen, dass die Urkundenfälschung beinhaltet usw…
Bei Unsicherheiten einfach erklären, dass du nicht aussagen willst und erst einen Anwalt konsultieren wirst.
Viel Glück

Alles klar, werde ich dann wohl so machen. Übrigens hab ich mittlerweile rausbekommen, dass ganze zwei Drittel (!!) der 16- bzw. 17-Jährigen angezeigt wurden, weil sich eine andere Disco (konkurrenz) beschwert hat, dass die Angaben nicht überprüft werden…