Hallo alle miteinander,
ich bräuchte mal eine auskunft.
ich würd gerne wissen, ob §271 StGB (mittelbare falschbeurkundung) lex specialis zu §267 StGB (urkundenfälschung) ist.
wie finde ich eigentlich heraus, wann etwas lex specialis ist?
und,wie verhält sich §276a zu den §§ 271 und 267?
Dafür sind wir da, und Jurastudenten (= Leidesgenossen) werden besonders gern unterstützt
ich würd gerne wissen, ob §271 StGB (mittelbare
falschbeurkundung) lex specialis zu §267 StGB
(urkundenfälschung) ist.
Nein. Die Frage stellt sich m.E. auch schon deswegen nicht, weil ja zwei unterschiedliche Fälle geregelt werden, die Tat (im materiell-rechtlichen Sinn) also niemand beides gleichzeitig ist.
Urkundenfälschung bedeutet, dass eine Urkunde hergestellt oder verfälscht wird, so dass nachher der Eindruck entsteht, ein anderer als derjenige, der aus ihr als Aussteller hervorgeht, habe die Urkunde hergestellt. Andere Unwahrheiten in einer Urkunde sind KEINE Urkundenfälschung --> schriftliche Lüge ist nicht Urkundenfälschung!
Bei der mittelbaren Falschbeurkundung stimmt das, was in der Urkunde steht, nicht, aber die Urkunde ist nicht und nicht verfälscht, denn sie ist demjenigen zuzurechen, der aus ihr als Aussteller hervorgeht.
wie finde ich eigentlich heraus, wann etwas lex specialis ist?
In einfachen Fällen durch Nachdenken und Auslegen, in schwierigeren Fällen durch nachlesen in Lehrbüchern und StGB-Kommentaren.
und,wie verhält sich §276a zu den §§ 271 und 267?
Hier dürfte § 267 jeweils vorrangig sein, wenn und soweit anwendbar. § 276 a verweist ja auf diese beiden:
§ 275: Die Fälschung selbst unterfällt § 267; § 275 ist insoweit subsidiär.
§ 276: Hier geht § 267 I Var. 3 vor, es sei denn, das Gebrauchmachen beruhgt auf einem andersartiugen Entschluss des Täters. Um das zu verstehen, muss man die Urkundsdelikte begriffen haben, nämlich: § 267 Var. 3 kann zusammen mit Var. 1 oder 2 eine einzelne Tat bilden.
Dafür sind wir da, und Jurastudenten (= Leidesgenossen) werden
besonders gern unterstützt
danke! )
und danke für die auskunft!! du hast mir da sehr geholfen.
ist nicht so einfach, wenn man vom BT noch keine ahnung hat und sich da einfach mal auf gut glück durchwursteln muss
da ist so ein forum mit lauter netten, hilfsbereiten menschen doch sehr angenehm!
Wenn du wirklich erst im zweiten Semester bist und dich jetzt schon mit so schwierigen Fragen beschäftigst, wirst du wohl in wenigen Jahren Professorin sein. Vielleicht brauche ICH dann mal DEINEN Rat.
schön wärs
ich bin tatsächlich ende des zweiten semesters, meine visitenkarte stimmt da noch.
mach aber zur zeit ein praktikum bei der staatsanwaltschaft und darf eine anklage schreiben.
das ist gar nicht so einfach, wie ich grad feststellen muss.
zum glück gibts das internet
Urkundenfälschung bedeutet, dass eine Urkunde hergestellt
oder verfälscht wird, so dass nachher der Eindruck entsteht,
ein anderer als derjenige, der aus ihr als Aussteller
hervorgeht, habe die Urkunde hergestellt. Andere Unwahrheiten
in einer Urkunde sind KEINE Urkundenfälschung -->
schriftliche Lüge ist nicht Urkundenfälschung!
Hallo,
wenn ich ein Zeunigs nehme, eine Kopie fertige, die Kopie zu meinen Gunsten ändere und dann beglaubige, ist das dann keine Urkundenfälschung ?
Und wenn ich das Original-Zeugnis verändere, dann ist das Urkundenfälschung ?
Bei der mittelbaren Falschbeurkundung stimmt das, was in
der Urkunde steht, nicht, aber die Urkunde ist nicht und nicht
verfälscht, denn sie ist demjenigen zuzurechen, der aus ihr
als Aussteller hervorgeht.
wie finde ich eigentlich heraus, wann etwas lex specialis ist?
Wenn ich den Bescheid einer Behörde so ändere, dass sich für mich daraus finanzielle Vorteile ergeben, dann ist das nach meiner Meinung doch Betrug und Urkundenfälschung ?
wenn ich ein Zeunigs nehme, eine Kopie fertige, die Kopie zu
meinen Gunsten ändere und dann beglaubige, ist das dann keine
Urkundenfälschung ?
Im ersten Moment dachte ich, die Frage verstanden zu haben, jetzt bin ich mir da nicht mehr so sicher. Kannst du mir den Fall bitte mal genauer erzählen? Was wird da von wem geblaubigt?
Und wenn ich das Original-Zeugnis verändere, dann ist das
Urkundenfälschung ?
Ja.
Wenn ich den Bescheid einer Behörde so ändere, dass sich für
mich daraus finanzielle Vorteile ergeben, dann ist das nach
meiner Meinung doch Betrug und Urkundenfälschung ?
Und? Ich verstehe auch hier ganz, worauf du hinaus möchtest.
vor ganz vielen Jahren hat jemand mehr aus Spaß sein Zeugnis kopiert, die Zensuren „verbessert“ und diese Kopie wiederum kopiert. Optisch sah das Zeugnis wie ein Original aus.
Blöderweise hat er dann auf der Ausbildungsstelle zwei Stempel draufgedrückt „Beglaubigte Kopie“ und - aus Angst vor Ärger - „ungültig“. Diese Kopie wurde gefunden, und es gab einen riesigen Ärger.