Urkundenfälschung, Sorgerecht und beamtete Lehrer

Guten Abend,

mal angenommen eine verbeamtete Lehrerin (vllt. sogar Schulleiterin) ist wegen Urkundenfälschung angezeigt und wird verurteilt (Welche Strafe gäbe es ungefähr? Würde sich um Änderung eines bereits von jemandem anderen unterzeichneten Dokumentes handeln, das einen Vermögensvorteil für sie zum Nachteil des zuvor Unterzeichnenden nach sich zöge).

Hat das dienstrechtliche Konsequenzen? Und wenn ja, welche?

Weiterhin angenommen diese Lehrerin (Schulleiterin) lebt in Trennung und im Zuge der Trennung wird ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind entzogen und dem Vater übertragen, weil sie sich laut Urteil als unfähig erwiesen hat das Kindeswohl im Auge zu behalten?

Hat dies dienstrechtliche Konsequenzen? Auch gerade in Bezug auf die Position als Lehrerin (Schulleiterin)?

Danke für eure Antworten.

Grüße

Bori

Hallo Bori,

sorry, wenn ich antworte, obwohl ich die Sache nicht von der erfragten Seite aus beurteilen kann. Aber als Vater will ich doch schwer hoffen, dass dies auch beruflich Konsequenzen hat. Wer will denn so eine Schulleiterin an der Schule seines Kindes haben?

Gruß!

Horst

Hallo,
wenn sie angezeigt wurde, prüft die Staatsanwaltschaft den Fall und erhebt bei gesellschaftlicher Relevanz oder entsprechender rechtlicher Schwere Anklage. Das Gericht spricht eine Strafe aus. Wie hoch diese sein wird kann vorher keiner genau sagen. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wird der Dienstherr von der Staatsanwaltschft von der Strafe unterrichtet. Was Dieser unternimmt bleibt ihm überlassen.
Wenn die Staatsanwaltschaft bei der Prüfung des Falles zu dem Ergebnis kommt, es liegt nicht im öffentlichen Interesse diese Sache weiter zu verfolgen, wird Verfahren eingestellt. Ggf. auch gegen Zahlung einer Geldstrafe.
Inwieweit das Familienericht bei der Sorgerechtssache diesen Sachverhalt würdigt, bleibt denen überlassen und hängt u.U. von der Tüchtigkeit der Anwälte ab.

Rumburak