Hi,
Herr A gönnt sich einen langen Urlaub. Kumpel B hat er ermächtigt seinen Briefkasten zu leeren und scheinbar wichtige Briefe zu öffnen und zu lesen.
„A, hier ist dein Wahlschein gekommen. Aber du bist ja gar nicht da.“
„B, fülle einfach den Antrag für die Briefwahlunterlagen aus, unterschreibe den und lasse die an meine Adresse schicken. Dann kreuzt du Partei X an und schickst das wieder an die. Wenn was ist sage ich das war meine Unterschrift“.
Ist obiges Urkundenfälschung nach § 267 StGB? Auf der Seite eines Anwalts lese ich
„Wenn die Vertretung des Namensträgers rechtlich möglich ist, der Aussteller den Namensträger vertreten will und sich dieser auch in der Unterschrift vertreten lassen will, so stellt dies keine strafbare Handlung dar.“
Gruss
K