Hallo,
Gibt es ein Gesetz, das es einem Standesamt verbietet ein Formular für eine Urkunde zu ändern, wenn es kein passendes Formular gibt?
Oder etwas konkreter: Seit der letzten Änderung des Transsexuellen Gesetzes ist es möglich, dass zwei gleichgeschlechtliche Personen miteinander verheiratet sind. Steht irgendwo, dass es verboten ist, dass der Standesbeamte ein Formular einer Heiratsurkunde so ändert, dass nicht Ehemann/Ehefrau darin steht, sondern Ehepartner 1 und Ehepartner 2 ?
Lieben Gruß
Gesine
Nein, so ein Gesetz gibt es nicht. Auch wenn ich in der Materie nicht zu Hause bin: es sollte klar sein, dass die Begriffe „Ehemann“ und „Ehefrau“ auf gleichgeschlechtliche Beziehungen einfach nicht passen.
Was das allerdings mit dem Transsexuellen-Gesetz zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Dass gleichgeschlechtliche Beziehungen eheähnlichen Charakter haben können, hat mit dem Transsexuellen-Gesetz eher wenig zu tun. Das wird im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt.
Gruß Herr Puntila
Hallo Herr Puntila,
Seit wenigen Tagen ist das TSG geändert worden um einer Forderung des BVG zu entsprechen. Damit ist es nicht mehr nötig, dass bestehende Ehen geschieden werden, wenn einer der Ehepartner auf Grund des Transsexuellen Gesetzes seinen Personenstand ändert. Das ist meines Wissens die einzige Möglichkeit in Deutschland, dass zwei gleichgeschlechtliche Partner verheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verpartnert sind.
Da diese Änderungen des Personenstands rückwirkend von der Geburt an wirken, müssen natürlich auch alle Papiere/Zeugnisse entsprechend geändert werden. Allerdings weigern sich einige Standesämter, Eheurkunden so zu ändern, dass nicht nur der Name stimmt sondern auch die Anrede. Da steht dann in der Urkunde: Ehemann: Mariechen Müller, was ja wohl irgendwie unpassend ist.
Lieben Gruß
Gesine
Sorry, mein Fehler. Das hatte ich einfach nicht auf der Rechnung. Stimmt natürlich.
Gruß H.P.
Noch schnell eine Frage, die mit dem Thema eigentlich nichts zu tun hat: woher kommt die Abkürzung BVG für Bundesverfassungsgericht?
Die Frage ist durchaus ernst gemeint.
Jawoll Herr Puntila,
BVG soll für Bundesverfassungsgericht stehen. genau geht es um den Beschluss vom 27. Mai 2008 – 1 BvL 10/05 –
LG
Gesine
Die Frage drehte sich eher um die Abkürzung: Es gibt ja nicht nur das BVG, sondern auch das BVG.
Hä??
Genau, es gibt das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht.
Ich denke, es ist eine Unsitte des SPIEGEL, der sich andere Medien angeschlossen haben, das Bundesverfassungsgericht mit BVG abzukürzen. Falsch ist und bleibt es - aber das scheint nur Juristen wirklich zu stören. Sorry für das wohl doch eher unsinnige Zeug.
Grüße und Dank für das Aktenzeichen, ich werds lesen.