Hey ihr Lieben,
ich brauche mal einen Rat von euch… komme nicht mehr weiter, vielleicht könnt ihr mir helfen? Es wird jetzt etwas länger…
Ich habe hier eine Aufgabe aus dem Kostenrecht (Rechtsanwaltskosten), hier der Sachverhalt:
- RA’in wird beauftragt für Eheleute im Urkundenprozess tätig zu werden (Forderung ist Scheck über 4.490,00 €)
Sie reicht Klage ein, es gibt einen Termin, danach will der Beklagte seine Rechte im Nachverfahren geltend machen.
- Nachverfahren:
Hier gibts einen Termin, Zeugen werden geladen, müssen aber nicht vernommen werden, weil nur Sach- und Streitstand erörtert wird, danach gibts einen Vergleich. Währenddessen werden noch nicht rechtshängige Forderungen in Höhe von 9.510,00 durch Vergleich miterledigt.
Könntet ihr mir bitte mit der Kostenrechnung helfen? Ich hab das jetzt vorerst so gemacht:
- Urkundenprozess (KR. gem. §§ 2, 13 RVG bla bla…)
Geschäftswert: 4.490,00 €
1,3 Verf.geb. Nr. 3100 VV RVG
- 0,3 Erhöhung Nr. 1008 VV RVG
1,2 Term.geb. Nr. 3104 VV RVG
Post und Telekomentgelte
UmSt
Summe
Jetzt komme ich nicht mehr weiter was das Nachverfahren angeht! Muss ich jetzt die Verfahrensgebühr auf die andere Verf.geb. im Nachverfahren gem. Nr. 3100 Abs. 2 RVG (Urkundenprozess) anrechnen? Oder muss ich hier gem. § 15 III RVG prüfen? Oder beides? Meine Frage bezieht sich hauptsächlich auf die Vefahrensgebühr. Die Einigungsgebühr muss ich doch sowieso wg. den nicht rechtshängigen Ansprüchen, die dazukommen, prüfen, oder?
Sorry, ich bräuchte wirklich dringend Hilfe, damit ich endlich Klarheit habe, wie das nun funktioniert!
Hallo.
Leider kann zu der Angelegenheit nichts sagen, weil ich keine Ahnung habe.
LG Paco
kann hier leider nicht weiterhelfen.
Hi, Sorry, ich kann hier keine Frage betreffend Kostenrechnung entdecken. Die Kostenrechnung die Du möchtest ist die Berechnung der Gerichtskosten.
Wir - ich - kann dir Kostenrechnung nach Büchführung oder Deckungsbeitrag / Kostenrechnung helfen.
Bei mir bist Du da nicht richtig.
Ich würde bei Gereicht anfragen, es gibt dort ja Rechtspfleger …
Gruß Fritz
Hallo,
ich kann zur anwaltlichen Gebühren - und Kostenrechnung
leider keinen sachdienlichen Beitrag leisten !
Gruß
Hallo Bienchen,
hierzu kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Kostenrechnung bedeutet für mich Kosten- und Leistungsrechnung (BWL).
Sorry
Gruß
Joachim
Hallo Bienchen,
leider habe ich von der Berechnung der Gebühren keine Ahnung.
Gruß Knarf
Hallo Bienchen8,
da muss ich leider total passen, weil das ja nicht klassische Kostenrechnung ist, sondern sehr spezifisches Know-How aus der Gebührenpraxis; tut mir Leid.
Herzliche Grüße
Axel
Hallo Bienchen8,
es tut mir wirklich leid, aber du hast dir den falschen Fachmann ausgesucht, mit anwaltlicher Kostenrechnung kenne ich mich überhaußt nicht aus. Ich bin eher den Mann für die industrielle Kosten- und Leistungsrechnung.
Sorry
Gruß Jürgen
Hallo Bienchen8,
ich kenne mich mit Kostenrechnung aus, das hat nichts mit RA-Kosten zu tun. Hierbei kann ich Dir leider nicht helfen.
MfG
Hallo *,
bin jetzt erst wieder aus dem Urlaub zurück, kann dir bei deiner Frage leider nicht wirklich (100%) weiterhelfen.
Gruß Arnd
Da kann ich Dir leider nicht helfen.
das weiß ich leider nicht, sry!