Urkundenverfahren und Ablauf

Angenommen ein Mieter zahlt die Miete nicht
Der Vermieter kreuzt im Mahnbescheid an Urkundenverfahren.

Weil ja eine Urkunde der Zahlpflicht zu Grunde lag.

  1. Wie läuft ein Urkundenverfahren ab.

GG den Mieter wurde wegen Eingehungsbetrug §263 StGB Strafanzeige erstattet.
Die Staa hat das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

Ist das trotzdem ein Grund, daß bei einer späteren mgl Privatinsolvenz der volle Anspruch besteht, also für unseren Vermieter nicht nur eine Teilsumme sondern der volle Anspruch besteht. Weil der Vermieter Opfer einer Straftat wurde ?

Leenders

Hallo,

kann Dir nicht 100 %tig helfen, leider zu wenig Erfahrung. Aber was im Urkundenverfahren wichtig ist, ist das der Mietvertag miteinander verbunden ist. Soweit ich weiß, reicht es nicht getackert. Am Besten mit Ösen verbunden. Ansonsten ist es keine Urkunde.
Vielleicht ja schon bekannt…

Grüße Tine

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