Hi,
ich habe heute den Antrag zur Einrichtung von www.name.de („name“ steht für den von mir gewählten Begriff, den ich hier nicht preisgeben möchte) zum Provider losgeschickt. Dieser Begriff ist weder eine gängige Marke noch sonstwas, was einem spontan einfallen würde oder was man mit einer bestimmten Firma, Organisation oder irgendwas in Verbindung bringen würde. Auch unter www.name.com ist nichts ausser einer US-Firma, die wohl berufsmässig Domains „besetzt“ um diese dann zu verkaufen (www.name.com wird dann auf deren HP gelinkt). Laut denic Datenbank ist die von mir gewählte Adresse (logischerweise) auch noch frei. Ich habe vor, unter dieser URL erstmal ganz klein in Sachen Web-Dienstleitungen anzufangen um dann zu sehen wie es läuft, ob es akzeptiert wird usw. Frage also: Bin ich zu irgendetwas bezgl. evtl. vorhandener Rechte Dritter verpflichtet? Muss ich beim Patentamt eine Anfrage starten ob dieser Name vielleicht von einem 88-Jährigen aus Uruguay irgendwann mal geschützt wurde? Der Begriff ist Englisch, aber auch in Suchmaschinen findet man ihn nicht als eigenständigen, logischen Begriff sondern immer nur im Kontext, und dann (für diesen kontext) auch noch falsch geschrieben. Oder heisst es für mich: Hoffen, dass ich keine Abmahnung von dem potentiellen Inhaber der Marke bekomme? Meine Theorie: Wenn es unter .com nichts gibt, dann wird es wohl keine eingetragene Marke sein… Liege ich richtig?
Danke,
Nils