Urlabsanspruch, Auszahlung?

Ich bin seit 22. Februar 2011 krank. Da ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, werde ich zum 15.10.2011 kündigen. Ich hatte im Januar für das Jahr 2011 einen Anspruch auf 36 Tage. Wenn ich normal gearbeitet hätte wäre der Anspruch bis 15.10.2011 30 Tage. Jetzt war ich wie gesagt krank, und konnte bzw. kann meinen Urlaub ja nicht nehmen. Muss mir dieser ausbezahlt werden, oder verfällt er?

Hallo Thorsten Grüger,

Dein Urlaubsanspruch verfällt nicht, folglich hast Du Anspruch auf Auszahlung.

Dies wurde quasi erst jüngst duch das Bundesarbeitsgericht in Anlehnung an den europäischen Geichtshof in seinem Urteil vom 24.03.2009-9 AZR 983/07 ausdrücklich bestätigt.

Gehe ggfls. auf die Internetseite des Bundesarbeitsgerichtes und finde das Urteil unter dem Aktenzeichen 9 AZR 983/07.

Beste Grüße
maasterp

mMn muss der anteilige Urlaubsanspruch ausgezahlt werden, denn niemand kann etwas dafür, wenn er krank ist und den Urlaub nicht nehmen kann.
mfg

Grundsätzlich besteht ein Abgeltungsanspruch, wenn der Urlaub bis zum Austritt (im wesentlichen aus betrieblichen Gründen) nicht mehr genommen werden konnte.

Bei Krankheit ist das allerdings anders. Der obige Satz wurde vom BAG dahingehend ausgelegt, dass der AN vom Grundsatz in der Lage gewesen sein muss, den Urlaub zu nehmen. Bei Krankheit ist dies nicht der Fall. D.h. der Urlaub hätte von ihm gar nicht in Anspruch genommen werden können. Somit muss der AG ihn nicht auszahlen und er verfällt. (Ausnahme ist ein Betriebsunfall)

Hallo,

durch Krankheit verfällt Dein Urlaub nicht.
Wenn Du aus der Firma ausscheidest, musss Dein AG Dir den Urlaub ausbezahlen, wenn Du ihn vor ausscheiden nicht nehmen kannst.

Grüße

Faymee

Hallo Thorsten
Ich habe Dir mal etwas rausgesucht dass Dir helfen wird:

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/urlaubsan…

LG Joachim

Hallo Thorsten,
aus meiner Sicht ist es leider so, dass der Urlaub auch bei Nichtarbeit entsteht, über die Auszahlung oder den Verfall würde ich einen Anwalt nehmen.
Gruß
Cress

Hallo Thorsten,
mir ging es ebenso, weshalb ich Dir sagen kann, dass Du Anspruch auf geldlichen Ausgleich für nicht genommene Urlaubstage hast, wenn du bis zum Ende der Kündigungsfrist keine Möglichkeit mehr hast, den Urlaub zu nehmen. Sollte der AG dies verweigern, solltest Du ihn per Einschreiben anmahmen und eine Auszahlungsfrist setzen. Wenn er nicht reagiert, kannst Du Deine Ansprüche gerichtlich geltend machen. Das Arbeitsgericht berät Dich und Du brauchst auch keinen Anwalt, da beim Gütetermin die Sache dann meist erledigt wird. Viel Glück.

Hallo, Thorsten,

erstmal gute Besserung!

Du stellst da zwei Fragen auf einmal:

Erstens: Wenn das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte endet (z.B. zum 15.10.), dann hast Du laut Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf den VOLLEN Jahresurlaub. Das hat nix damit zu tun, ob Du krank warst oder nicht. Anspruch besteht auf den VOLLEN Urlaub!

Zweitens: Ob der Urlaub ausbezahlt werden kann, das kann Dir nur Dein Arbeitsvertrag (oder eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag) sagen; es gibt keine allgemeine Regelung! Im Zweifelsfall (und weil es um Geld geht) würde ich einen Anwalt fragen!

Nochmal, gute Besserung und Grüße aus dem Münsterland!

Hallo Thorsten,
dein Fall ist gar nicht so einfach.
Trotzdem, ich versuche einmal zu erklären.
Um sicher zugehen, das dein Urlaub nicht verfällt müsstest du dich von deinem Arzt „gesund schreiben lassen“ deine Arbeit aufnehmen und kurz danach versuchen deinen Resturlaub zu nehmen und danach erst kündigen.
Wenn deine Krankheit dies nicht zulässt, könntest du bei der Kündigung versuchen, dass deine 30 Urlaubstage incl. Urlaubsgeld von deinem Arbeitgeber an dich ausgezahlt werden. Da die Auszahlung des Urlaubsgeldes plus Arbeitsgeld (30 Tage x 8 Stunden) nicht unbedingt bei dein Arbeitgeber auf Verständis stoßen wird, besteht in der Tat die Gefahr das dein Urlaub incl Urlaubsgeld verfällt. Du hast nur dann einen Rechtsanspruch auf dein Urlaub, wenn die Möglichkeit besteht, den Urlaub auch zu nehmen. Das ist bei dir, so wie ich das sehe, wohl nicht der Fall.
Aber rede mit dein AG, vielleicht ist da was drin. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Viel Glück.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Dietrich

Hallo,

der Urlaub muß abgegolten werden, wenn er wegen krankheit nicht genommen werden kann. Ebenfalls verfällt er nicht. Hierzu gibt es diverse Urteile das BAG

Hallo,
wieso wollen Sie kündigen? Sind Sie dann durch Rente abgesichert? Ihr Arbeitgeber hat durch Sie ja gegenwärtig keine Kosten, da Sie über die Krankenkasse bezahlt werden und die übernimmt meines Wissens eineinhalb Jahre die Lohnfortzahlung.
Krankheit verändert Ihren Urlaubsanspruch nicht. Doch wird von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich mit der Abgeltung verfahren. Sie sollten sich noch mal bei der Rechtsauskunft des Arbeitsgerichtes kostenlos informieren.
Viel Glück und Erfolg
Stahlberg

hallo,

sorry, dass ich urlaubsbedingt erst jetzt antworte.

Dein Fall ist tatsächlich etwas kompliziert. Grundsätzlich hat man Urlaubsanspruch für die Beschäftigungszeit, egal ob man krank oder arbeitsfähig war. Das bedeutet, bei Kündigung muss einem der Arbeitgeber diesen Urlaub gewähren, so dass er vor Ende des Arbeitsverhältnisses genommen werden kann. Einen Anspruch auf Auszahlung hat man nur, wenn man den Urlaub aus betriebsbedingten Gründen nicht mehr nehmen kann.

Siehe Bundesurlaubsgesetz:

§ 5 Teilurlaub

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Wenn du bis zum Kündigungstermin gar nicht mehr arbeiten kannst, weil du AU bist, dann kann dir der AG den Urlaub auch nicht gewähren und dein Anspruch verfällt. Zumindest ist das mein Kenntnisstand. Über diesen Fall macht das BUG keine Aussage. aber üblicher Weise wird Urlaubsanspruch während der Krankheit „aufgehoben“ und muss bis zur Verfallsfrist (31.12. oder bei vielen Betriegen auch 31.3. Folgejahr) genommen werden, das ist bei dir ja nicht der Fall.

Ich würde einfach mal ganz arglos beim AG nachfragen, wie das mit der Ausbezahlung vom Urlaub geregelt werden soll, vielleicht stellen die sich ja gar nicht quer.

Hallo,
üblicherweise wird der Urlaubsanspruch noch auf den Kündigunstermin aufgerechnet, sprich er wird dann wie „normales“ Gehalt ausbezahlt, das man jetzt aufgrund von Krankheit den Anspruch nicht nehmen kann.
Würde ich nicht davon ausgehen noch einen weiteren Monat über das Kündigungsdatum hinaus bezahlt zu werden. In anderen Firmen werden Mitarbeiter wenn sie selbst kündigen freigestellt.
Gruss

Hallo,

ohne die weiteren Einzelheiten Ihres Vertrages zu kennen, muss grundsätzlich die Auszahlung geprüft werden. Dies wird der AG vermeiden und Sie nehmen die Tage quasi vor dem Kündigungstermin und verlassen das Unternehmen um diese Tage früher.

Beste Grüße

Urlaub der nicht genommen werden kann muss immer abgegolten werden.