Kann ein Arbeitgeber auf Grund mangelnder Auftragslage seinen MA Zwangsurlaub verhängen und diese Tage vom Jahresurlaub des AN abziehen?
Kann ein Arbeitgeber auf Grund mangelnder Auftragslage seinen
MA Zwangsurlaub verhängen und diese Tage vom Jahresurlaub des
AN abziehen?
Hallo,
grundsätzlich ja. Die Festlegung des Urlaubs erfolgt durch den Arbeitgeber unter Abwägung mit den Wünchen des Arbeitnehmers, von denen wiederum bei dringenden betrieblichen Interessen abgewichen werden kann. Solche sind u.a. Betriebsferien, aber auch kurze Beurlaubungen, z.B. bei mangelnden Aufträgen, um Kurzarbeit zu vermeiden. Allenfalls könnten Ankündigungsfrist und Dauer problematisch sein, denn der AN soll den Urlaub zur Erholung nutzen können, d.h. ihm ist grundsätzlich frühzeitig Bescheid zu geben und auch so viele Tage zusammenhängend zu gewähren, dass ein Erholungserfolg eintreten kann. Es kann also nicht der ganze Urlaub in Einzeltage gesplittet werden. Ist noch genug Urlaub für einen solchen Erholungsurlaub übrig, sind aber Einzeltage sowohl auf Wunsch des AN als auch des AG zulässig.
Gibt es einen Betriebsrat, hat der ein Mitbestimmungsrecht.
Grüße
EK
Kann ein Arbeitgeber auf Grund mangelnder Auftragslage seinen
MA Zwangsurlaub verhängen und diese Tage vom Jahresurlaub des
AN abziehen?Hallo,
grundsätzlich ja. Die Festlegung des Urlaubs erfolgt durch den
Arbeitgeber unter Abwägung mit den Wünchen des Arbeitnehmers,
von denen wiederum bei dringenden betrieblichen Interessen
abgewichen werden kann. Solche sind u.a. Betriebsferien, aber
auch kurze Beurlaubungen, z.B. bei mangelnden Aufträgen, um
Kurzarbeit zu vermeiden.
Danke!
Allenfalls könnten Ankündigungsfrist
und Dauer problematisch sein, denn der AN soll den Urlaub zur
Erholung nutzen können, d.h. ihm ist grundsätzlich frühzeitig
Bescheid zu geben und auch so viele Tage zusammenhängend zu
gewähren, dass ein Erholungserfolg eintreten kann. Es kann
also nicht der ganze Urlaub in Einzeltage gesplittet werden.
Ist noch genug Urlaub für einen solchen Erholungsurlaub übrig,
sind aber Einzeltage sowohl auf Wunsch des AN als auch des AG
zulässig.
Wo kann man diese Ankündigungsfristen nachsehen?
Gibt es einen Betriebsrat, hat der ein Mitbestimmungsrecht.
Nein, es handelt sich um einen „Kleinunternehmer“
Grüße
EK
Geile Nummer!
Hi!
Bei solchen Fragen - und vor allem bei solchen ANTWORTEN - fällt mir dann auf, was ich in meiner niedlichen Urlaubs-FAQ vergessen habe.
Auch, wenn das eigentlich nicht Dein Vorsatz war: Danke für die Ergänzung 
LG
GUido
Wo kann man diese Ankündigungsfristen nachsehen?
Hallo,
es gibt keine festen Ankündigungsfristen. Wenn der Arbeitgeber aber z.B. 3 Wochen Betriebsferien anordnet, dann sollte das so rechtzeitig geschehen, dass man Urlaub buchen kann, also nicht von jetzt auf gleich. Ein paar Tage müssen es dann schon sein.
Bei Einzeltagen ist das weniger kritisch.
Grüße
EK