Urlaub

Hallo,

  1. gibt es eine genaue Regelung wann und wie ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen bereits gebuchten Urlaub verwehren kann?

  2. wie steht’s mit der Übernahme bereits angefallener Kosten (Anzahlung)?

Beispiel: Mal angenommen ein Arbeitnehmer hätte im Februar eine Urlaubsreise für Juni des selben Jahres gebucht. Zum Zeitpunkt der Buchung wäre noch nicht absehbar gewesen, daß der Arbeitnehmer im Juni nicht weg kann, da das Softwareprojekt, an dem der maßgeblich mitarbeitet (Leitung eines Teilprojektes) nicht wir ursprünglich geplant im März sondern jetzt erst Anfang Juni fertig wird.
Könnte, rein hypotetisch, der AG dem AN den Urlaub zwei Wochen nach Einführungstermin verweigern mit der Begründung, ggf. sei nach Inbetriebnahme mit „Anfangsschwierigkeiten“ zur rechnen und falls ja, hat der AG dann die bisher entstandenen Kosten zu übernehmen?

cu
Klaus

Hi!

Schon mal in die FAQ:2004 geschaut?

  1. gibt es eine genaue Regelung wann und wie ein Arbeitgeber
    einem Arbeitnehmer einen bereits gebuchten Urlaub verwehren
    kann?

War der gebuchte Urlaub nachweislich genehmigt?
Eine „genaue“ Regelung gibt es leider nicht…

  1. wie steht’s mit der Übernahme bereits angefallener Kosten
    (Anzahlung)?

Wenn, dann nur für den Arbeitnehmer, nicht für die Familie…

Könnte, rein hypotetisch, der AG dem AN den Urlaub zwei Wochen
nach Einführungstermin verweigern mit der Begründung, ggf. sei
nach Inbetriebnahme mit „Anfangsschwierigkeiten“ zur rechnen

Ich lehne mich mal so weit aus dem Fenster und behaupte, dass dies eher KEIN Grund für die Rücknahme einer Genehmigung ist. Man kann den Mitarbeiter eher nicht für eine mangelhafte Planung des AG verantwortlich machen.
Aber: Unter Vorbehalt! Wenn es in der alleinigen Verantwortung des Mitarbeiters lag, dann könnte ich mir vorstellen, dass anders beurteilt werden könnte.

und falls ja, hat der AG dann die bisher entstandenen Kosten
zu übernehmen?

Wie gesagt: Für den AN schon, für die Familie nicht…

LG
Guido