Folgender fiktiver Fall:
Arbeitnehmerin A, verheiratet, zwei schulpflichtige Kinder, hat im März diesen Jahres eine neue Stelle angetreten. Im Januar gleichen Jahres hat sie aber bereits den Jahresurlaub von drei Wochen gebucht und eine nötige Anzahlung geleistet.
Aus betriebsinternen Gründen konnte unsere Arbeitnehmerin erst vor knapp vier Wochen den Urlaub einreichen, innerhalb der Abteilung würde es zu keiner Kollision mit anderen Arbeitnehmern kommen. Bis zum heutigen Tage hat die Arbeitnehmerin nichts von einer Genehmigung oder Ablehnung zu hören bekommen, obwohl bekannt war, das auf A sehr hohe Kosten bei Stornierung zu kommen würden.
Heute wurde A mitgeteilt, dass sie die letzte Woche dieser drei Wochen nicht nehmen könne, da Arbeitnehmerin B in einer anderen Abteilung tätig, unverheiratet ohne Kinder, die letzte Woche in den Ferien nehmen möchte und diesen Urlaub wohl (was nicht sicher ist) bereits im März ohne Wissen von A eingetragen hat. Natürlich steht B der Urlaub genauso zu, man hätte da aber mal eine Diskussion über den Zeitpunkt in fairer Art und Weise führen können und nun zu erwartenden Ärger wohl vermieden.
Frage: Welche Argumente kann A bei der anstehenden Diskussion mit dem Vorgesetzten außer dem finanziellen Kollaps für die Familienkasse noch anbringen. A schwant etwas, dass B aufgrund von Kinderlosigkeit keinen Anspruch auf Urlaub innerhalb der Ferien hat…oder so ähnlich…
Danke für Anregungen.
grüsse
Abendrot