Urlaub

Folgender fiktiver Fall:
Arbeitnehmerin A, verheiratet, zwei schulpflichtige Kinder, hat im März diesen Jahres eine neue Stelle angetreten. Im Januar gleichen Jahres hat sie aber bereits den Jahresurlaub von drei Wochen gebucht und eine nötige Anzahlung geleistet.

Aus betriebsinternen Gründen konnte unsere Arbeitnehmerin erst vor knapp vier Wochen den Urlaub einreichen, innerhalb der Abteilung würde es zu keiner Kollision mit anderen Arbeitnehmern kommen. Bis zum heutigen Tage hat die Arbeitnehmerin nichts von einer Genehmigung oder Ablehnung zu hören bekommen, obwohl bekannt war, das auf A sehr hohe Kosten bei Stornierung zu kommen würden.
Heute wurde A mitgeteilt, dass sie die letzte Woche dieser drei Wochen nicht nehmen könne, da Arbeitnehmerin B in einer anderen Abteilung tätig, unverheiratet ohne Kinder, die letzte Woche in den Ferien nehmen möchte und diesen Urlaub wohl (was nicht sicher ist) bereits im März ohne Wissen von A eingetragen hat. Natürlich steht B der Urlaub genauso zu, man hätte da aber mal eine Diskussion über den Zeitpunkt in fairer Art und Weise führen können und nun zu erwartenden Ärger wohl vermieden.

Frage: Welche Argumente kann A bei der anstehenden Diskussion mit dem Vorgesetzten außer dem finanziellen Kollaps für die Familienkasse noch anbringen. A schwant etwas, dass B aufgrund von Kinderlosigkeit keinen Anspruch auf Urlaub innerhalb der Ferien hat…oder so ähnlich…

Danke für Anregungen.

grüsse
Abendrot

Hi Abendrot!

Folgender fiktiver Fall:
Arbeitnehmerin A, verheiratet, zwei schulpflichtige Kinder,
hat im März diesen Jahres eine neue Stelle angetreten. Im
Januar gleichen Jahres hat sie aber bereits den Jahresurlaub
von drei Wochen gebucht und eine nötige Anzahlung geleistet.

Ganz schön mutig. Hier hätte man sich schon im Vorfeld mit dem AG einigen können.
Bevor hier alle wieder rumschreien: Urlaub in den ersten sechs Monaten kann man durchaus schon im Vorstellungsgepräch erwähnen!

Aus betriebsinternen Gründen konnte unsere Arbeitnehmerin erst
vor knapp vier Wochen den Urlaub einreichen,

hmmm… was das auch immer für Gründe sein mögen, nachvollziehen kann ich das nicht, wenn der Urlaub die Familienkasse so sehr beansprucht.
Was sagt denn die Betriebsvereinbarung dazu?
Was sagt der Betriebsrat?

Bis zum heutigen Tage hat die
Arbeitnehmerin nichts von einer Genehmigung oder Ablehnung zu
hören bekommen, obwohl bekannt war, das auf A sehr hohe Kosten
bei Stornierung zu kommen würden.

Das Risiko der Stornierung liegt m.E. bei der Arbeitnehmerin, die ohne feste Zusage des AG einen Urlaub bucht.
Was sagt die Betriebsvereinbarung zur Reaktionszeit eines eingereichten Urlaubsantrages?
Es gibt Betriebsvereinbarungen, nach denen ein beantragter Urlaub nach einiger Zeit als genehmigt gilt!

Natürlich steht B der Urlaub genauso zu, man
hätte da aber mal eine Diskussion über den Zeitpunkt in fairer
Art und Weise führen können und nun zu erwartenden Ärger wohl
vermieden.

Das gilt hier wohl für beide Arbeitnehmerinnen… und ist auch jetzt noch möglich… oder?

Frage: Welche Argumente kann A bei der anstehenden Diskussion
mit dem Vorgesetzten außer dem finanziellen Kollaps für die
Familienkasse noch anbringen. A schwant etwas, dass B aufgrund
von Kinderlosigkeit keinen Anspruch auf Urlaub innerhalb der
Ferien hat…oder so ähnlich…

Eltern von schulpflichtigen Kindern haben nicht automatisch Anspruch auf Urlaub während der Schulferien. Arbeitnehmerin B könnte ja auch Ehefrau eines Lehrers sein…
Eltern schulpflichtiger Kinder steht Urlaub während der SChulferien vorrangig zu - aber nicht bei jeden Ferien!
Der eine bekommt Ostern, der andere im Herbst, der nächste zu Weihnachten…
Wenn immer alle erziehenden in allen SChulferien urlaubsanspruch hätten - wäre manche Abteilung leer - und die Ehepartner von Lehrkräften kämen nie in den Genuss!

Einigt Euch - und geht davon aus, dass zur Not keine von Euch Urlaub bekommt.

Übrigens. bei uns ist der Jahresurlaub bis Oktober zu beantragen und bis November des VORJAHRES zu genehmigen.

LG Ulli

Hallo,

es macht keinen Sinn, Ayla anzumachen, da sie Dir im Großen und Ganzen korrekt geantwortet hat.
A hat sich schlicht und ergreifend „verzockt“, indem sie einen Urlaub gebucht hat zu einer Zeit, wo sie offensichtlich gar nicht wissen konnte, ob sie den Urlaub in der fraglichen Zeit überhaupt antreten kann.
Wenn der AG der B den Urlaub bereits genehmigt hat, ohne wissen zu können, daß A in der fraglichen Zeit ebenfalls Urlaubspläne hat, ist das zuerst mal korrekt und für den AG bindend. Die Interessenabwägung zwischen A und B kann dann der AG frühestens bei evtl. Kollissionen im nächsten Jahr treffen.
Es mag schlechter Stil gewesen sein, A lange im Unklaren zu lassen, aber schlechter Stil ist idR arbeitsrechtlich nicht relevant.
Da im Urlaubsrecht ohne entsprechende ausdrückliche betriebliche oder tarifliche Regelung Schweigen eben nicht Zustimmung bedeutet, hätte A ihre Urlaubspläne dem AG früher mitteilen müssen und ggfs. eben mal nachfragen müssen.
Buchungen ohne die vorherige ausdrückliche Urlaubsgenehmigung des AG begründen nun mal keinen Anspruch auf Urlaubsgewährung - egal wie hoch die Kosten sind.

&Tschüß

Wolfgang

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