Noch eine Frage:
Ein Arbeitnehmer fängt am 17.10. in einem neuen Betrieb an.
Laut Arbeitsvertrag hat er einen Urlaubsanspruch von 30 Tage.
Wieviel Urlaubstage könnt er dieses Jahr noch nehmen?
Noch eine Frage:
Ein Arbeitnehmer fängt am 17.10. in einem neuen Betrieb an.
Laut Arbeitsvertrag hat er einen Urlaubsanspruch von 30 Tage.
Wieviel Urlaubstage könnt er dieses Jahr noch nehmen?
Wieviel Urlaubstage könnt er dieses Jahr noch nehmen?
Wenn er Pech hat, gar keinen. Urlaub bedarf nicht nur des erworbenen Anspruchs, sondern auch der Genehmigung des AG.
[Teil]Anspruch entstünde pro ‚‚vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses‘‘ ( nicht Kalendermonat!) jeweils ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Also 30:12=2,5x2 Monate= 5 Urlaubstage ???
[Teil]Anspruch entstünde pro ‚‚vollen Monat
des Bestehens des Arbeitsverhältnisses‘‘
( nicht Kalendermonat!) jeweils ein Zwölftel
des Jahresurlaubs.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Also 30:12=2,5x2 Monate= 5 Urlaubstage ???
Ja.
Super! Danke für Deine Antwort!!!
Bist Du Dir auch 100% sicher das mit zwei Monaten gerechnet wird?
Auch wenn in der Aufgabe stand, dass der Urlaub bis zum 31.03. des nächstes Jahr mitgenommen werden darf.
Aber das hat ja eigentlich nichts damit zu tun, oder?
Also 30:12=2,5x2 Monate= 5 Urlaubstage ???
Ja.
Bist Du Dir auch 100% sicher das mit zwei Monaten gerechnet
wird?
Ja, deshalb hatte ich das ‚‚vollen‘‘ auch unterstrichen. Für halbe Monate oder sonstige Teile von Monaten gibts keinen Anspruch.
Auch wenn in der Aufgabe stand, dass der Urlaub bis zum 31.03.
des nächstes Jahr mitgenommen werden darf.
Kann man machen, wenns der AN verlangt. Aber ansonsten zählt als Urlaubsjahr das Kalenderjahr.
Aber das hat ja eigentlich nichts damit zu tun, oder?
Kommt auf die gesamte Aufgabenstellung an.