Hallo,
angenommen, ein Arbeitnehmer kehrt einen Tag zu spät aus dem Urlaub zurück, weil sein Flugzeug aufgrund eines technischen Defekts einen Tag später fliegt.
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer einen Tag Urlaub dafür einreicht?
Kann der Arbeitgeber alternativ das Gehalt (kein Stundenlohn sondern Gehalt) anteilig kürzen?
Kann sich der Arbeitnehmer auf „höhere Gewalt“ oder fremdes Verschulden berufen?
Kann der Arbeitnehmer argumentieren, dass es keine Erholung darstellt, weil er stundenlang auf dem Flughafen festsaß? Urlaub dient doch immer der Erholung, deswegen darf der Arbeitnehmer im Urlaub ja auch nicht einer Nebenbeschäftigung nachgehen, oder?
Für Hinweise bin ich dankbar!
Gruß, Bernd
Hallo Bernd,
ich bin kein Jurist, aber mein gesunder Menschenverstand läßt mich wie folgt denken:
AN hat - soweit es ihm möglich ist, dafür zu sorgen, dass er pünktlich wieder zur Arbeit erscheint.
AG kann die Zwangslage des AN, der auf dem Flughafen festsaß, insofern mildern, dass er auf eine Abmahnung wegen nicht fristgerechter Arbeitsaufnahme verzichtet und für die versäumte Arbeitszeit entweder nur einen Urlaubstag oder das anteilige Gehalt anrechnet.
Die Schadensersatzforderung sollte der AN bei der Reisegesellschaft anfordern, die wäre n. m. M. dafür und für den entgangenen Urlaubseffekt zuständig.
MfG LM
Hi!
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer einen
Tag Urlaub dafür einreicht?
Nein
Kann der Arbeitgeber alternativ das Gehalt (kein Stundenlohn
sondern Gehalt) anteilig kürzen?
Ja
Kann sich der Arbeitnehmer auf „höhere Gewalt“ oder fremdes
Verschulden berufen?
Ja - dafür gibt es dann keine Abmahnung (zumindest nicht beim ersten mal), gekürzt werden darf trotzdem.
Kann der Arbeitnehmer argumentieren, dass es keine Erholung
darstellt, weil er stundenlang auf dem Flughafen festsaß?
Deshalb ja keine Pflichtanrechung auf Urlaub aber durchaus die Kürzung.
Gruß
Guido