Urlaub

Hallo,

mal angenommen Arbeiter A ist vollkonti beschäftigt. Tarifvertrag ist von der IG BCE.
Von jetzt auf plötzlich, ohne Vorankündigung, wird der Arbeiter auf Normalschicht geschickt in eine andere Abteilung. Der Arbeiter hat seinen Sommerurlaub bereits genehmigt. 14 Tage Urlaub, bei vollkonti sind das genau 4 Wochen frei duch das Schichtsystem. Arbeiter B hat 22 Tage Urlaub genehmigt, das sind sogar 6 Wochen.

Solltet ihr das Schichtsystem nicht kennen: Beginnend bei Montag, 7 Tage arbeiten, 5 Tage frei, 7 Tage arbeiten (ab Samstag) 5 Tage frei und dann 7 Tage arbeiten 4 Tage frei. Das sind genau 5 Wochen.

Wie ist das mit dem Urlaub geregelt? Vor allem Arbeiter B hat keine 30 Tage Urlaub im Sommer übrig. (Bei 22 Tagen die er beantragt hat, müsst ihr nochmal 5 freie Tage dazuzählen, das sind dann ca 6 Wochen)

Können die Arbeiter den Urlaub so verlangen wie er genehmigt ist? Also 4 Wochen = 14 Tage Urlaub, 6 Wochen = 22 Tage Urlaub?

Dank schon mal für eure Hilfe.

Gruß
Kati

Hallo,

gibt es einen BR ?
Hat sich der AG zum genehmigten Urlaub geäußert ?

&Tschüß
Wolfgang

Ja, es gibt einen Betriebsrat. Geäußert hat sich noch niemand, da die Änderung erst seit heute gilt.
Stellt sich gleichzeitig auch die Frage wie das Thema ansprechen und eben welche Rechte hat hier der AN??

Kati

Hallo,

zum Einen sollte der AN sich an den BR wenden und fragen, ob der BR von der Versetzung weiß und ihr auch zugestimmt hat. Falls der BR zugestimmt hatte, sollte der AN den BR mal mit seinem Urlaubsproblem konfrontieren.

Zum Anderen sollte der AN einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen und nachschauen, was dort zum Thema Schichtarbeit bzw regelmäßige Arbeitszeit steht.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo

Ich nehme mal nicht an, daß jeder Urlaubstag einzeln beantragt wurde… Ist also ein Urlaubszeitraum (also Urlaub vom xx.xx.xxxx bis zum xx.xx.xxxx) beantragt und genehmigt worden? Dann würde die angesprochene Arbeitszeitenumstellung imho keinen Einfluss auf die Genehmigung des AG haben.

Gruß,
LeoLo

Es geht nicht um die Genehmigung an sich sondern um die Anzahl der Urlaubstage, die heftig abweichen.

Frohe Ostern!
Kati

Im Arbeitsvertrag steht nichts zum Thema wie wird der Urlaub gehändelt wenn das Schichtsystem wechselt. Solltest du aber wissen, wenn du dich auskennst.

Kati

Hi!

Im Arbeitsvertrag steht nichts zum Thema wie wird der Urlaub
gehändelt wenn das Schichtsystem wechselt. Solltest du aber
wissen, wenn du dich auskennst.

Ach, und Wolfgang muss jeden Arbeitsvertrag im Detail kennen, weil er sich auskennt?
Merkwürdige Logik…

Gruß
Guido, der schichtbedingte Änderungen (nicht nur die) von Urlaubsansprüchen in „seinen“ AV fixiert hat

Hallo

Die Urlaubsansprüche ändern sich doch gar nicht. Mir scheint, hier ändern sich lediglich Freischichten, bzw schichtbedingte Freizeiten.

Zudem geht es imho schon um die Genehmigung, also ggf zuviel gewährter Urlaub.

Gruß,
LeoLo