Hallo,meine Frage dreht sich um den Mindesturlaubsanspruch.
Laut Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit Montag - Freitag 6.45-15.30Uhr
und es besteht laut Vertrag ein Urlaubsanspruch von 20 Werktagen pro Jahr.
Bis dahin ist das glaube ich ja auch soweit in Ordnung aber es wird auch je nach Auftragslage am Wochenende gearbeitet so das manchmal sogar 3 Wochen am Stück gearbeitet wird(mit Samstagen und Sonntagen).
Müsste sich der Urlaubsanspruch dann nicht auf mindestens 24 Tage erhöhen?
Kann die Wochenendarbeit überhaupt „befohlen“ werden?Die 20 Urlaubstage beziehen sich ja soweit ich weiss nur auf arbeiten die wirklich nur in der Woche ausgeführt werden oder?
mfG