Urlaub ab wann (Uhrzeit)?

Hallo Experten,

angenommen, jemand arbeitet in einem rund um die Uhr geöffneten Gastronomiebetrieb in Schichten und auch am Wochenende.
Diese jemand hat Urlaub eingereicht und auch genehmigt bekommen, wegen den gelegentlichen Wochenenddiensten ab einem Samstag beginnend.

Sie möchte nun an jenem Samstag früh morgens in Urlaub fahren (gebucht und bezahlt) - nun soll sie aber noch eine Nachtschicht leisten, von Freitag 22h bis Samstag 6h - was den Urlaubsstart empfindlich stören würde.

Auf den Dienstplänen steht jene Nachtschicht für Freitag, da Nachtschichten dort immer für den Tag eingetragen werden, an dem sie beginnen - auch wenn dieser Tag nur für 2 Stunden berührt wird, der nächste Tag aber mit 6 Stunden.

Daher die Frage: gilt der ab Samstag genehmigte Urlaub nun erst ab Samstag, 6 Uhr, oder ab Samstag 0 Uhr…oder ab wann?

Danke für eure Antworten & viele Grüße
Christian