Urlaub abgelehnt - keine kinderbetreuung

hallo zusammen,
es ergibt sich folgender sachverhalt:
ein arbeitnehmer (an) reicht beim arbeitgeber (ag) für die erste januarwoche urlaub ein. er benötigt urlaub, da das kind in den kiga geht und dieser ferien hat und es keine betreuungsmöglichkeit für das kind gibt. die ehefrau hat bereits vom 18. dezember an bis jahresende urlaub eingereicht um das kind zu betreuen. sie muss aber im neuen jahr wieder arbeiten. der ag hat den urlaubsantrag des an abgelehnt, mit der begründung, dass ein kinderloser kollege zeitgleich den urlaub eingereicht hat. der an möchte bitte für eine andere kinderbetreuung sorgen. leider gibt es keine großeltern in der nähe, die sich um das kind kümmern können. des weiteren wird dem an vorgehalten, dass er ja in dem jahr die arbeitszeit von 100 % auf 80% reduziert hat und das man da ja auch alles organisiert, um den an zu vertreten. außerdem könnte man nicht als ag die ganzen ferien des kigas abdecken.

der an hat im laufenden jahr kein einziges mal während der ferienzeit urlaub genommen. es konnte immer eine betreuung organisiert werden, leider lässt sich das aber dieses mal nicht organisieren.
es ist korrekt, dass der an die stunden gekürzt hat. aber hat das etwas mit de urlaub zu tun?

wie sieht die rechtliche situation aus? darf der ag den urlaub streichen? es gibt keine gründe wie inventur o.ä., warum der an arbeiten gehen müsste. welche möglichkeiten hat der an? er kann schließlich nicht einfach wegbleiben. aber das kind muss auch betreut werden. es ist noch so klein, dass es nicht allein bleiben kann (2,5 Jahre)

danke für die antworten.

gruß, a.

Hallo

…er benötigt urlaub, da das kind
in den kiga geht und dieser ferien hat und es keine
betreuungsmöglichkeit für das kind gibt.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__22a.html
Absatz 3, Satz 2

der ag hat den urlaubsantrag des an abgelehnt, mit
der begründung, dass ein kinderloser kollege zeitgleich den
urlaub eingereicht hat.

Die entscheidende Frage ist, ob der andere AN den Urlaub vorher eingereicht hat und wenn ja, ob er bereits bewilligt war.

Gruß,
LeoLo

Hallo

der ag hat den urlaubsantrag des an abgelehnt, mit
der begründung, dass ein kinderloser kollege zeitgleich den
urlaub eingereicht hat. der an möchte bitte für eine andere
kinderbetreuung sorgen.

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Hat der andere An den urlaub zeitgleich eingereicht oder vielleicht eher gleichzeitig?

wie sieht die rechtliche situation aus? darf der ag den urlaub
streichen?

Er kann ihn nicht streichen, da er ihn ja noch nicht mal genehmigt hat. Er darf allerdings dem kinderlosen Kollegen unter sozialen Gesichtspunkten keinen Urlaub gewähren, wenn er ihn zugleich dem AN verweigert. Sofern beide ihren UA gleichzeitig (bzw. zumindest beide vor der Urlaubsgewährung) eingereicht haben, hat er nämlich nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zu Gunsten des Kollegen mit Kind abzuwägen.

Alles unter der Voraussetzung, dass keine zwingenden betrieblichen Gründe die Anwesenheit genau des AN erforderlich und die des Kollegen entbehrlich machen.

Gruß
smalbop

Gruß
smalbop