hallo guido,
hallo oliver/tina, xolophos und ivo,
bin zwar keiner von denen, aber egal, da ich ja untern schon
mal…!
so wars auch nicht gemeint…danke fürs einmischen, wie heissts auf ebay?: gerne wieder!
(zur klarstellungs: im
sinn habe ich hier: AN kündigt, hat neuen job).
Ich will es mal so sagen: Ein Richter könnte bei einer
Kündigung des AG sagen: Wieso kündigst Du ihn zu DIESEM
Termin, wenn Du ihn so dringend brauchst?
Dieses Argument entfällt natürlich bei Kündigung des AN!
ja, danke, es war mir zuvor nicht klar, warum ‚alle‘ auf welche-seite-hat-gekündigt herumreiten, aber ja so ists logisch…
meine frage zum arbeitsgericht war im sinne das AN strategisch
gemeint, hat der unter den genannten umständen (beweisbarkeit
von arbeit während krankheit, 48-h schichten ‚hypothetisch‘
vorausgesetzt) einen nachteil beim gang vors arbeitsgericht zu
erwarten, oder müsste der ag wg. zu erwartender nachteile
(wenn ja, welche?) eine erhötes interesse an der vermeidung
eines prozesses haben.
No Risk, No Fun! 
hm, naja, ich, bzw. mein hypothetisches an-konstrukt hat eine persönlichkeit, die wenig fun bei jedweder juristisch-offiziellen klärung dieser dinge hat. ansonsten, ist bei mir das risiko meist schon fun genug…
Wie ich unten schon sagte: Der Richter wird in der Regel den
aktuellen Fall abhandeln. Wenn die ganzen Dinge dort auf den
Tisch kommen, kann das natürlich zu gunsten des AN ausgelegt
werden! Es kann aber genauso gut sein, dass der Richter sagt:
Da sooo viele Überstunden gemacht wurden, glaube ich, dass der
Betrieb nicht verzichten kann!
ja, diesen verdacht hatte ich auch und das:
Vor Gericht und auf hoher See…
lässt mich von den genannten angeln und sachsen und deren rechtsform träumen, da hätte ich wahrscheinlich ‚nur‘ nach einem ähnlichen fall nebst urteil googeln müssen…
sollt man eine evtl. ablehnung in
schriftl. form verlangen (davon gehe ich aus, aber:smile:
und daneben auch eine schriftl. begründung der ablehnung?
Wenn der AG so dälich ist, WIRKLICH einen Grund zu nennen,
kann das sicher nicht schaden (dem AN). Müssen tut er das
nicht (im Zweifel reicht da „aus dringenden betrieblichen
Gründen“ als Begründung erst mal aus)
ah, daraus entnehme ich: er muss gar nix schreiben, er muss noch nicht einmal mehr als eben diese formel (wie ich die inzwischen hasse
sagen. obelix täte sagen: hmpf
Da der Betrieb (und der dringende Grund) in diesem Fall
individuell gesehen werden muss (in einer Fabrik, in der 10000
Leute jeden Tag das Gleiche machen gelten andere Bedingungen
als in einem Kleinunternehmen, in dem der einzige EDV-Mann
plötzlich gehen will), bringen Dich Urteile nicht weiter, da
diese unter völlig verschiedenen Voraussetzungen gesprochen
werden (Es sei denn, es existieren bereits Urteile aus diesem
Unternehmen)…
ok, nochmal kurz konkret zum hypothtischen an, den ich hier verhandeln will: er sei berater und als solcher in mehrern projekten so involviert, dass er zu ca. 300% ausgelastet ist (irgendwie kann er sich trotzdem beratung aus dem netz holen
. ok, dies werte ich als einen negativen punkt, bei seiner möglichkeit gerichtlich urlaub zu erstreiten.
wenn aber alle anderen kollegen ähnlich ausgelastet sind, so dass sowieso, ob jetzt 2 wochen früher oder später, die lücke entsteht, es also ‚irgendwie‘ auch wieder egal ist, würdest du, oder ein anderer geneigter leser dies dann auch wieder beurteilungstechnisch der sache mit:
Vor Gericht und auf hoher See…
zuordnen, oder gibt es hier zumindest eine tendenz, die wieder für die ziel des hypothetischen an sprechen?
Ganz ehrlich: Lass Dich von einem Anwalt beraten!
ja, das ist ein komptenter und ehrlicher rat, nur, ich habe 1. ein problem mit dem berufsstand, 2. nicht wirklich lust, geld auszugeben, für eine eventualität, die hoffentlich sowieso nicht stattfindet. ltztlich, klar, das sicherstmögliche urteil werde ich mit grosser wahrscheinlichkeit von einer solchen seite bekommen, die frage ist, wie gross ist der unterschied zu dem, was ich hier von dir und anderen bekomme, zumal, wie du selber sagst, nur ein hellseher, bzw. richterliche gedanken-leser WIRKLICH helfen kann…
danke aber nochmals bis hierher, danke auch für weiteres nachdenken…
stefan