Hallo,
will ein Arbeitsloser Urlaub („Ortsabwesenheit“) für drei Wochen beantragen, muss er sich dann nach dem Urlaub persönlich zurückmelden??? Auf welcher Grundlage?
Oder auf welcher Grundlage nicht?
Danke für Infos und Argumentationshilfen (die Fahrt hat für den Arbeitslosen einige Kosten in sich, die er sich lieber sparen würde).
Danke
Sonja
Hallo
das kommt auf den Sachbearbeiter an. Hat er viel Zeit lässt er die Kunden auch zur Rückmeldung antanzen, wenig Zeit, wohl eher nicht
Gruß
General Patton
(…)
[Team] bedenklicher Inhalt
Hallo
siehe http://hartz.info/dateien/pdf/erreichbarkeitsanordnu…
und Seite 61-62 http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
die Fahrt hat für den Arbeitslosen einige Kosten in sich, die er sich lieber sparen würde
Falls er schriftlich zur persönlichen Meldung nach bewilligter Ortsabwesenheit aufgefordert wird, geschieht das ja, um festzustellen, ob er tatsächlich wieder „daheim“ ist = die Aufforderung zur Meldung dient zur Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch. Es spricht mE nichts dagegen, dafür die Erstattung der Fahrtkosten zu beantragen (§ 309 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 SGB III).
LG