Hallo,
will ein Arbeitsloser Urlaub („Ortsabwesenheit“) für drei Wochen beantragen, muss er sich dann nach dem Urlaub persönlich zurückmelden??? Auf welcher Grundlage?
Oder auf welcher Grundlage nicht?
Danke für Infos und Argumentationshilfen (die Fahrt hat für den Arbeitslosen einige Kosten in sich, die er sich lieber sparen würde).
Danke
Sonja