Besteht die Möglichkeit für einen Bundesbeamten, Urlaub, den er infolge von langanhaltender Krankheit nicht in Anspruch nehmen kann, ausbezahlen zu lassen?
Verfällt der Urlaub von Bundesbeamten auch dann, wenn wegen Krankheit keine Möglichkeit besteht, diesen innerhalb der Fristen zu nehmen? Wie ist das mit Resturlaub und Überzeiten, wenn die zur Ruhesetzung geplant ist?
In der Erholungsurlaubsverordnung konnte ich dazu nichts finden.
Vielen Dank für Eure Mühe
Gruß
Bischy
Wie ist das mit Resturlaub und Überzeiten,
wenn die zur Ruhesetzung geplant ist?
In der Erholungsurlaubsverordnung konnte ich dazu nichts
finden.
Hallo,
gibt´s keinen Personalrat oder jemanden bei der Gewerkschaft, den man damit befragen könnte. In der Regel wissen doch gerade die Bediensteten im öD ganz genau über ihre Rechte bescheid.
Gruß
zu ElBuffo:
bei kleineren Dienststellen ist es häufig so, dass bei Nachfragen des Personalrates sofort auf die Person geschlossen werden kann, um die es geht. Die Gewerkschaft wäre eine Möglichkeit, wobei auch hier angezweifelt werden kann, dass zeitnah jemand mit entsprechender Erfahrung gefunden werdern kann.
Danke, ich bin schon gespannt auf andere Meinungen.
Gruß Bischy
Das ist Beamten- nicht Arbeitsrecht
Hallo,
ich kann die Fragestellung nicht beantworten, empfehle aber ein Forum für Beamtenrecht und zwar bei http://www.recht.de/phpbb/ denn Arbeits- und Beamtenrecht unterscheiden sich schon erheblich.
MfG