Urlaub als Vater am Entbindungstermin

Hallo Leute,

Meine Frau hat im August den Entbindungstermin.
da wir schon einen Sohn haben (2,5 Jahre) haben
wir während der Entbindung keinen der auf ihn aufpasst.

Ich habe mal zwei Tage unbezahlten Urlaub bekommen und
den Verdienstausfall von der Krankenkasse bekommen.

geht das auch bei Entbindungen, und wenn die Frau nach dem Keiserschnitt noch im Bett liegt?

Dann noch was.
Der Termin ist am 03.08.07. ich wollte im Anschluss 2 Wochen urlaub machen. Meist kommen die Kinder eine Woche später als geplant. d.h. es könnte z.b. am 09.08.07 kommen. somit wollte ich KW 33 + 34 Urlaub machen.
Jetzt hab ich ein Problem. Mein Arbeitskollege hat in der KW 34 Urlaub eingetragen, einfach weil seine Frau auch da urlaub hat. Wir dürfen aber nicht beide Urlaub machen. Einer muss im Büro sein.

Hab ich irgendwie einen Vorrang? so wie bei Schulpflichtigen Kindern z.b.?? oder ist es einfach wie wir es unter einander klären.

Danke.

Hallo

Meine Frau hat im August den Entbindungstermin.
da wir schon einen Sohn haben (2,5 Jahre) haben
wir während der Entbindung keinen der auf ihn aufpasst.

Ich habe mal zwei Tage unbezahlten Urlaub bekommen und
den Verdienstausfall von der Krankenkasse bekommen.

geht das auch bei Entbindungen, und wenn die Frau nach dem
Keiserschnitt noch im Bett liegt?

Das zu pflegende Kind muß krank sein, nicht die Mutter. Einen Freistellungsanspruch wegen der Unmöglichkeit der Mutter, das minderjährige Kind zu betreuen, gibt es nicht. Allerdings gibt es einen Freistellungsanspruch im Zweitpunkt der Entbindung. Dieser ist auch zunächst lohnfortzahlungspflichtig -> §616 BGB. § 616 BGB wird so zwei Tage um den Entbindungstag herum sicherlich abdecken, wenn der § nicht vertraglich wirksam ausgeschossen oder eingegrenzt ist.

Der Termin ist am 03.08.07. ich wollte im Anschluss 2 Wochen
urlaub machen. Meist kommen die Kinder eine Woche später als
geplant.

Welch erstaunliche Sicherheit…??? :smile: Da würde ich mal nicht drauf wetten.

Mein Arbeitskollege hat in der KW
34 Urlaub eingetragen, einfach weil seine Frau auch da urlaub
hat. Wir dürfen aber nicht beide Urlaub machen. Einer muss im
Büro sein.

Ist sein Urlaub denn schon genehmigt? Dann ist das nicht mehr zu ändern. Ansonsten erfolgt die Genehmigung unter Berücksichtigung der jeweiligen sozialen Belange. Da sollte die Entscheidung eher zugunsten des Familienvaters erfolgen.

Gruß,
LeoLo

Gruß,
LeoLo