nach gesetzlichen/tarifvertraglichen Regelungen verfallen Urlaubsansprüche irgendwann zu bestimmten Stichtagen - auch bei Arbeitsunfähigkeit.
Nun meine Frage: Ist es gängige Praxis von privaten Arbeitgebern, diese Tage auszubezahlen, sofern Mitarbeiter über die Übertragungsfristen hinaus dauerhaft erkrankt sind? Das wurde mir letztens erzählt und ich kann es nicht glauben …
das kann ich mir als angebliche gängige Praxis überhaupt nicht vorstellen.
Wieso sollte die Masse der AG etwas zahlen, zu dem sie nicht verpflichtet sind ?
Frag`doch mal den Geschichtenerzähler nach einer Quelle für seine Behauptung.
&Tschüß
Wolfgang
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Der Urlaub muss grundsätzlich in dem laufenden Kalenderjahr genommen werden. (§ 7 III 1 BUrlG)
aber …es gibt Ausnahmen…
Laut Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub bis spätestens 31.03. des folgenden Kalenderjahres genommen werden. (§ 7 III 3 BUrlG)
Bundesarbeitsgericht: auch bei einer lange andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers bleibt der Urlaubsanspruch in voller Höhe erhalten.
Hierzu jetzt auch: EuGH, Verfahren C-350/06
Kann ich mir meinen Urlaubsanspruch auch abkaufen (abgelten) lassen?
Grundregel: Nein.
Der Urlaub ist grundsätzlich tatsächlich zu nehmen und kann nicht abgegolten werden.
EuGH, Urteil vom 06.04.06
Anders ist es, wenn der Urlaub durch Kündigung nicht mehr abgegolten werden kann!