Urlaub ausbezahlen bei Arbeitsunfähigkeit?

Guten Abend,

nach gesetzlichen/tarifvertraglichen Regelungen verfallen Urlaubsansprüche irgendwann zu bestimmten Stichtagen - auch bei Arbeitsunfähigkeit.

Nun meine Frage: Ist es gängige Praxis von privaten Arbeitgebern, diese Tage auszubezahlen, sofern Mitarbeiter über die Übertragungsfristen hinaus dauerhaft erkrankt sind? Das wurde mir letztens erzählt und ich kann es nicht glauben …

Danke und Gruß,

D.

Hallo Daisy,

das kann ich mir als angebliche gängige Praxis überhaupt nicht vorstellen.
Wieso sollte die Masse der AG etwas zahlen, zu dem sie nicht verpflichtet sind ?
Frag`doch mal den Geschichtenerzähler nach einer Quelle für seine Behauptung.

&Tschüß

Wolfgang

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Ahoi, Daisy

  1. Der Urlaub muss grundsätzlich in dem laufenden Kalenderjahr genommen werden. (§ 7 III 1 BUrlG)
    aber …es gibt Ausnahmen…
    Laut Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub bis spätestens 31.03. des folgenden Kalenderjahres genommen werden. (§ 7 III 3 BUrlG)

  2. Bundesarbeitsgericht: auch bei einer lange andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers bleibt der Urlaubsanspruch in voller Höhe erhalten.
    Hierzu jetzt auch: EuGH, Verfahren C-350/06

  3. Kann ich mir meinen Urlaubsanspruch auch abkaufen (abgelten) lassen?
    Grundregel: Nein.
    Der Urlaub ist grundsätzlich tatsächlich zu nehmen und kann nicht abgegolten werden.
    EuGH, Urteil vom 06.04.06
    Anders ist es, wenn der Urlaub durch Kündigung nicht mehr abgegolten werden kann!

mehr dazu hier…
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#langekrank

LG JSP

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