Urlaub auszahlen nach Erziehungsurlaub?

Hallo,

wenn man während der Schwangerschaft kaum gearbeitet hat und dann keinen Urlaub genommen hat und sich der Urlaub aus den Erziehungsjahren auch ansammelt. Man aber nach dem Erziehungsurlaub nicht wieder in den Betrieb zurückkehrt kann man den urlaub dann ausgezahlt bekommen?

Ist ein bißchen kompliziert formuliert aber ich hoffe Ihr versteht was ich meine.

LG
Sandy

Hallo,
man hat also selbst gekündigt ???
Wieso ist da Urlaub angefallen ??
Mir wäre neu, dass bei zwei Jahren Erziehungsurlaub,
sagen wir mal insgesamt 40 Tage Urlaub angfallen können.
Aber ungeachtet dessen kann natürlich eine Abgeltung in bar erfolgen,
allerdings müssen dafür Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,
man hat also selbst gekündigt ???

Noch ist garnichts gekündigt, ich gehe aber nicht in den Betrieb zurück.

Wieso ist da Urlaub angefallen ??

Ich durfte nur die ersten 20 Wochen in der Schwangerschaft arbeiten und dann nicht mehr. Da ist also noch Urlaub übrig. Aber der ist halt über 3 Jahre alt.

LG
Sandy

Hallo

wenn man (…) nach dem
Erziehungsurlaub nicht wieder in den Betrieb zurückkehrt kann
man den urlaub dann ausgezahlt bekommen?

Ja.

BErzGG § 17 Urlaub

(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um ein Zwölftel kürzen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.

(2) Hat der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder setzt der Arbeitnehmer im Anschluss an die Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht fort, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.

(4) Hat der Arbeitnehmer vor dem Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm nach Absatz 1 zusteht, so kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zuviel gewährten Urlaubstage kürzen.

Gruß,
LeoLo