Urlaub bei 450 Euro Job vorenthalten. Was tun?

Hallo, 

eine hypothtetische Frage: Nehmen wir an, ein Bekannter arbeitet auf 450€ Basis in einer Tabakladenkette. Diese Person bekommt von seinem ArbeitgeberIn keinen bezahlten Urlaub und wird von diesem/dieser verpflichtet, nach der Abendschlicht nach Ladenschluss die Kasse zu machen und den Laden zu putzen und er bezahlt ihr diese Arbeitszeit nach Ladenschluss nicht. Von einer gekündigten Mitarbeiterin wurde er deswegen verklagt und schuldig gesprochen worden, hat bei all seinen aktuellen Mitarbeitern sein Vorgehen jedoch nicht geändert. Was könnten die Betroffenen tun, ohne in die Gefahr einer Kündigung zu kommen?

Ich hoffe ihr könnt mir für dieses hypothetische Szenario ein paar Tipps geben, da die Gewerkschaft meines Ortes ohne Mitgliedschaft keine Auskünfte gibt. 

MFG

Hallo, 

Hallo,

eine hypothtetische Frage: Nehmen wir an, ein Bekannter
arbeitet auf 450€ Basis in einer Tabakladenkette. Diese Person
bekommt von seinem ArbeitgeberIn keinen bezahlten Urlaub und
wird von diesem/dieser verpflichtet, nach der Abendschlicht
nach Ladenschluss die Kasse zu machen und den Laden zu putzen
und er bezahlt ihr diese Arbeitszeit nach Ladenschluss nicht.
Von einer gekündigten Mitarbeiterin wurde er deswegen verklagt
und schuldig gesprochen worden, hat bei all seinen aktuellen
Mitarbeitern sein Vorgehen jedoch nicht geändert. Was könnten
die Betroffenen tun, ohne in die Gefahr einer Kündigung zu
kommen?

Da es sich um individualrechtliche Ansprüche handelt, müssen diese von den einzelnen AN eingeklagt werden. Das ist nie ohne Risiko. Allerdings wird sich ein Arbeitsrichter eine im Umfeld einer derartigen Geltendmachung ausgesprochenen Kündigung wohl sehr genau anschauen. Selbst wenn das KSchG wg. Betriebsgröße nicht gilt, könnte diese Kündigung rechtswidrig sein.
Sofern der Betrieb mindestens 5 AN beschäftigt, käme auch die Gründung eines BR in Frage.
Man könnte dem AG auch versuchen klar zu machen, daß sein Verhalten nunmehr wegen des einschlägigen Urteils nunmehr vorsätzlich ist und an diverse Straftatbestände denken läßt.

Ich hoffe ihr könnt mir für dieses hypothetische Szenario ein
paar Tipps geben, da die Gewerkschaft meines Ortes ohne
Mitgliedschaft keine Auskünfte gibt. 

Und das wundert Dich jetzt, daß Beitrag zahlende Mitglieder keine Trittbrettfahrer unterstützen ?

MFG