Hallo,
leider konnte mir die Suche bei meinem konkreten Fall nicht weiterhelfen, deshalb hoffe ich auf dieses Forum.
Sitution ist wie folgt:
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Aktuelle Anstellung endet am 30.09.2012
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Urlaubsanspruch pro Jahr: 30 Tage
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3/4 von 30 = 22,5, daher 23 Tage (aufgerundet, laut Gesetz/Tarifvertrag)
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Ich habe diese 23 Tage Urlaub auch genommen
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Neue Anstellung ab 01.10.2012
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Urlaubsanspruch pro Jahr: 30 Tage
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ABER: Laut Tarifvertrag besteht erst nach dreimonatiger Betriebszugehörigkeit überhaupt ein Urlaubsanspruch
Demnach hätte ich beim neuen AG gar keinen Urlaubsanspruch? Aber laut Gesetz stehen mir ja mindestens 24 Tage zu. Habe ich daher 1 Urlaubstag?