Urlaub bei Auflösungsvertrag des Arbeitsvertrags

Hallo.

Ich arbeite seit dem 01.03.2009 für eine Firma in der IT Branche. Mir stehen laut Arbeitsvertrag 26 Urlaubstage zu.
Weil ich aus privaten Gründen aus Deutschland wegziehe wird mein Arbeitsvertrag zum 31.08.2010 aufgelöst.
Nun habe ich nach meinem Resturlaub gefragt und bekomme zu hören: 17 Tage. (26 Urlaubstage / 12 Monate = 2,17 Urlaubstage pro Monat. 2,17 Urlaubstage * 8 (Januar bis einschl. August) = 17,3 (=17 Tage).
Nun bin ich verwirrt, denn ich habe gelesen, dass sobald die erste Hälfte eines Jahres um ist, hat der Arbeitnehmer vollen Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub - auch wenn er, so wie in meinem Fall, zum 31.08. gekündigt hat. Wenn der Arbeitgeber den Urlauib nicht geben will, weil der Arbeitnehmer in der Zeit gebraucht wird, muss der Arbeitgeber den Resturlaub auszahlen.
Was stimmt denn nun?
Beste Grüße
avidcasper

… da hat dein Arbeitgeber wohl recht. aber 100 prozentig weis ich das nicht. gruß

Richtig, nach § 4 i.V.m. § 5 Bundesurlaubsgesetz besteht der Anspruch auf vollen Jahresurlaub, wenn die Wartezeit (6 Monate Arbeitsverhältnis) um ist und das Arbeitsverhältnis in der 2. Jahreshälfte endet. Einfach mal dem Arbeitgeber so zeigen, vielleicht lenkt er dann schon ein. Denn für die Nichtgewährung des Urlaubs braucht er schon handfeste betriebliche Gründe und dann muss er in Geld abgegolten werden.

Allerdings gibt es bei voller Gewährung des Jahresurlaubs keinen weiteren Jahresurlaub beim nachfolgenden Arbeitgeber.

Viel Erfolg
Ernst-Erwin

Ja, das ist richtig, Urlaub wird immer so gerechnet, wie Du im Beispiel zeigst.
Wäre ja gegenüber den anderen Kollegen unfair.
Und ausserdem bekommst Du ja beim neuen Job auch wieder anteilig Urlaub, da hättest Du ja einen Nutzen draus gezogen, der dir gar nicht zusteht.
Marco

Ja, du hast Recht, bei einer Kündigung zum 31.08.2010 hast du einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Allerdings kommt es ja bei dir nicht zu einer Kündigung, sondern zu einem Aufhebungsvertrag. Dieser Aufhebungsvertrag wird zwischen 2 Parteien geschlossen, die sich eben auf diese Aufhebung einigen. Wenn dir der Inhalt des Aufhebungsvertrages nicht zusagt, so kann der Arbeitgeber natürlich auch auf die Einhaltung des Arbeitsvertrag bestehen und dir bliebe nur die ordentliche Kündigung. In dem Fall hast du selbstverständlich den Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

Hi,

Du hast Recht. Dir steht der volle Jahresurlaub zu bzw. die volle Urlaubsabgeltung von 26 Tagen!

Gruß
Daniel

Hi avidcasper,
das mit dem Urlaubsanspruch nach ablauf des ersten Halbjahres bezieht sich meiner Meinung nach auf neue Arbeitsverhältnisse. Ansonsten ist die Rechnung mit den 17 tagen schon in Ordnung.
(Dieses ist keine offizielle Beratung zu rechtlichen Fragen, hat somit vor Gericht keinen Bestand)
Sidebiker