Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einer 25 Stunden Arbeitswoche. Die Arbeitszeit teilt sich auf folgende Tage auf: Montags 10,5 Stunden, Dienstag dafür frei, Mittwoch u. Donnerstag je 4,75 Stunden u. Freitag 5 Stunden. Ich arbeite seit Mai 2011 in dieser Arztpraxis u. hatte immer wenn ich montags Urlaub nahm Dienstag meinen freien Tag ( somit 1 Tag Urlaub). Jetzt soll ich aber wenn ich montags Urlaub nehme auch Dienstag noch einen nehmen ( also immer 2Tage). Die Möglichkeit, dass ich dann am Dienstag arbeite, wenn ich Montag Urlaub nehme bekomme ich nicht.
Ich freue mich auf eine kompetente Antwort .
Liebe Grüße Ines
In ihrer Frage werden zwei Sachverhalten durch einandergeworfen.
1 Dienstplangestaltung und Arbeitszeit
2 Urlaubsplanung
zu 1. Als Teilzeitkraft geht die Aufteilung ihr Wochen arbeitszeit schon mal gar nicht.
Wenn überhaupt müssten sich die Arbeitzeit in der Woche wie folgt auf teilen
Montags 8 Stunden
Mitwochs + Donnertags 6 Stunden
Freitags 5 Stunden.
Zu 2. Da Teilzeitkräfte laut Arbeitsordnung und allen Tarifverträgen die selbe Anzahl von Urlaubstagen ( Siehe Tarifvertrag) zustehen wie Vollbeschäftigte müssen auch alle Werktage als Urlaubstage , die man als Urlaub haben möchte geplan werden. Damit Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeit nicht bevorzugt werden. Darum müssen sie leider den Dienstag in ihrer Urlaubsplanung mit berechnen, auch wenn sie am Dienstag immer frei haben.