Hallo,
Angenommen, man ist im Ausland und der Rückflug fällt wegen massiven Schneefällen aus. Muss man dann beim Arbeitgeber Urlaub nehmen oder fällt das unter höhere Gewalt?
lg
Hallo,
Angenommen, man ist im Ausland und der Rückflug fällt wegen massiven Schneefällen aus. Muss man dann beim Arbeitgeber Urlaub nehmen oder fällt das unter höhere Gewalt?
lg
Hallo,
Angenommen, man ist im Ausland und der Rückflug fällt wegen massiven Schneefällen aus. Muss man dann beim Arbeitgeber Urlaub nehmen
Na jedenfalls bekommt man die ausgefallene Arbeitszeit nicht bezahlt. Also wäre Urlaub eine mögliche Alternative.
oder fällt das unter höhere Gewalt?
Ja. Aber warum sollte dies den Arbeitgeber belasten? Ohne Arbeit keine Kohle. Ausnahmen regeln das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Bundesurlaubsgesetz, wo ausgefallene Urlaubsflüge jedoch nicht erwähnt werden.
Grüße