Hallo,
angenommen man würde 58h im Monat als Minijobber arbeiten.
Das wären im Durchschnitt ca. 2,23h/Tag.
Jetzt arbeitet man aber (ein Beispiel von einem Monat)
in der einen Woche 3Tage, in der nächsten Woche nur einen Tag,
dann wieder 2 Tage und in der letzten Woche vier Tage.
Die Tage sind nicht festgelegt.D.h. man kann theoretisch an jedem
Tag in der Woche eingeteilt werden.
Auch variieren die Schichten zwischen 3.5h und 8h Arbeit.
Nun eine Frage dazu; wie ergibt sich daraus der Urlaubsanspruch?
Laut Urlaubsgesetz hat man auch als geringfügig Beschäftigter Anspruch
auf 24 Werktage Urlaub.
Hätte man demnach 24 Tage Urlaub a 2.25h, oder Anspruch auf 12 Tage, da man ja nur 3 Tage im Durchschnitt in der Woche arbeitet?
Dann müsste man aber auch nur 3 Tage Urlaub einreichen um eine Woche
frei zu bekommen, richtig?
Ein Tag hätte dann auch einen Stundensatz von 4.5h ja?
vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Grüße
Chrischan
Hallo,
man hat einfach 24 Tage Urlaub, reicht den Urlaubsantrag ein und lässt ihn sich genehmigen.
Welche AZ an diesen Urlaubstagen angefallen wären spielt keine Rolle und ist bei derlei unregelmäßigen Arbeitszeiten ja auch nicht vorhersehbar.
TM
Das eigentliche Problem ist, dass man von der Leitung nur 12 Tage Urlaub bekommt und für eine Woche dann 6 Tage nehmen muss,
obwohl man im Schnitt nur 3 Tage geht.
Sprich man kommt nur auf gesamt 12 Tage Urlaub bei gesetzlich zugesicherten 24 Tagen.
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Das eigentliche Problem ist, dass man von der Leitung nur 12
Tage Urlaub bekommt und für eine Woche dann 6 Tage nehmen
muss,
obwohl man im Schnitt nur 3 Tage geht.
Sprich man kommt nur auf gesamt 12 Tage Urlaub bei gesetzlich
zugesicherten 24 Tagen.
Es muss ja zumindest im Rahmen des Nachweisgesetzes festgehalten sein, wie sich die zu erbringende Arbeitszeit verteilt.
http://bundesrecht.juris.de/nachwg/__2.html
Auf das kann man sich berufen. Wenn man Aufzeichnungen hat, wie die Arbeitszeit bisher verteilt wurde, würde ich mal aus dem Bauch heraus die letzten 13 Wochen als Grundlage nehmen.
Um sagen zu können, wie man genau in einem solchen Fall die Urlaubstage berechnet reicht mein Wissen leider nicht aus.
TM