Urlaub bei Jobwechsel

Hallo zusammen,

angeregt von der Diskussion weiter unten hab ich doch noch ein paar Fragen zum Urlaubsanspruch bei Jobwechsel „mitten im Jahr“. Gehen wir mal für unser Beispiel zum Jobwechsel zum 30.6 aus, damit wir nicht mit Achtels-Tagen rechnen müssen.

Fall 1: Arbeitnehmer nimmt im ersten Halbjahr seinen gesamten Urlaubsanspruch und verlässt die Firma dann zum 30.6 - wie erfährt nun der neue Arbeitgeber davon, dass die Person ihren Urlaubsanspruch schon verbraten hat? Steht das auf der Lohnsteuerkarte oder so?

Fall 2: Arbeitnehmer verlässt die Firma_A wo er 36 Tage (nur wegen der einfachen Rechnung) Urlaub hat und geht zu Firma_B wo er nur noch 24 Tage Anspruch hat. Hat er seine 36 Tage schon verbraten (siehe Fall 1) ist alles klar. Und wenn er nur 18 Tage konsumiert hat kriegt er in Firma_B noch 12, oder?

Fall 3: Umgekehrter Fall wie oben. Er wechselt von B (mit 24 Tagen) nach A (mit 36 Tagen). Wieder habe er die 24 Tage schon verbraucht. Kriegt er nun nochmal 6 Tage drauf? (Berechnung der 6 Tage: Differenz 36-24=12, Anspruch auf 1/2 Jahr=6 Tage)

Fall 4: Er wechselt wieder von B (24 Tage) zu A (36 Tage), hatte aber noch keinen einzigen Tag Urlaub genommen. Dann hat er Anspruch auf volle 36 Tage Urlaub?

Fall 5: Er hat - egal wo - seinen kompletten Jahresurlaub schon genommen. Kann die Firma einen finanzielle Entschädigung für „zuviel genommenen“ Urlaub verlangen? Sprich, muss er Urlaub zurückzahlen?

Achja, das alles solle mal für einen Arbeitnehmer in D gelten.

*wink*

Petzi

Oje… Petzi und ihre wirren Konstrukte… *lach*

Fall 1: Arbeitnehmer nimmt im ersten Halbjahr seinen gesamten
Urlaubsanspruch und verlässt die Firma dann zum 30.6 - wie
erfährt nun der neue Arbeitgeber davon, dass die Person ihren
Urlaubsanspruch schon verbraten hat? Steht das auf der
Lohnsteuerkarte oder so?

Das nicht, aber kuckst Du unter dem Stichwort ‚Urlaubsbescheinigung‘ hier: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abw….

Fall 2: Arbeitnehmer verlässt die Firma_A wo er 36 Tage (nur
wegen der einfachen Rechnung) Urlaub hat und geht zu Firma_B
wo er nur noch 24 Tage Anspruch hat. Hat er seine 36 Tage
schon verbraten (siehe Fall 1) ist alles klar. Und wenn er nur
18 Tage konsumiert hat kriegt er in Firma_B noch 12, oder?

Siehe Klugscheißerei zu Punkt 1. :wink:

Fall 3: Umgekehrter Fall wie oben. Er wechselt von B (mit 24
Tagen) nach A (mit 36 Tagen). Wieder habe er die 24 Tage schon
verbraucht. Kriegt er nun nochmal 6 Tage drauf? (Berechnung
der 6 Tage: Differenz 36-24=12, Anspruch auf 1/2 Jahr=6 Tage)

Fall 4: Er wechselt wieder von B (24 Tage) zu A (36 Tage),
hatte aber noch keinen einzigen Tag Urlaub genommen. Dann hat
er Anspruch auf volle 36 Tage Urlaub?

Nein, beim neuen Arbeitgeber hat er Anspruch auf anteiligen Urlaub. Was den alten Cheffe angeht: kann der Arbeitnehmer den Urlaub bis zum seinen Ausscheiden nicht in - ähem… ‚Naturalien‘ nehmen, steht ihm die finanzielle Abgeltung des - anteiligen - Urlaubsanspruchs zu.

Fall 5: Er hat - egal wo - seinen kompletten Jahresurlaub
schon genommen. Kann die Firma einen finanzielle Entschädigung
für „zuviel genommenen“ Urlaub verlangen? Sprich, muss er
Urlaub zurückzahlen?

Eventuellstens schon: ‚Zu viel genommener Urlaub‘ http://www.jobpilot.de/content/community/chat-archiv….

So, ich mache jetzt Feierabend und gehe ein Eis essen. :wink:

Viele Grüße
Renee

Hallo

Der ist ja noch offen:

Fall 3: Umgekehrter Fall wie oben. Er wechselt von B (mit 24
Tagen) nach A (mit 36 Tagen). Wieder habe er die 24 Tage schon
verbraucht. Kriegt er nun nochmal 6 Tage drauf? (Berechnung
der 6 Tage: Differenz 36-24=12, Anspruch auf 1/2 Jahr=6 Tage)

Nein.
Berechnung: 36:12*6=24, Anspruch auf 1/2 Jahr bei AG 1
=>24(gen. Urlaub alter AG)-24(Anspruch neuer AG)=0

Gruß,
LeoLo