Hallo Forum,
wie wird der Urlaub berechnet, wenn man zum 31.10.2010 kündigt?
Laut Vertrag stehen 25 Tage/Jahr Urlaub zur Verfügung.
Die Betriebzugehörigkeit beträgt 1,5 Jahre.
Welche Gründe kann es geben, damit ein Arbeitgeber den Resturlaub verweigert?
Gibt es Regelungen für eine Entschädigung?
Gruß
Haribo
BUrlG § 7, Abs. 4
Gibt es Regelungen für eine Entschädigung?
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html
Gruß
Stefan
Hallo
Wenn vertraglich nichts zum Urlaubsanspruch bei Ausscheiden im lfd Kalenderjahr vereinbart ist, besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (hier 25 Tage). Sonst gilt das vertraglich Vereinbarte, allerdings dürfen 4 Wochen dabei nicht unterschritten werden.
Die Urlaubsnahme kann bei Gründen des bereits genannten § 7,(1) BUrlG verweigert werden. Diese Gründe kann man ggf gerichtlich als AN überprüfen lassen.
Kann der Urlaub nicht genommen werden, ist er abzugelten.
Gruß,
LeoLo