Hallo,
bin seit März 2010 im Krankenstandmein damaliger Arbeitgeber hat im Februar 2010 Insolvenz angemeldet seit Juni 2010 bin ich ohne Job bekomme aber Krankengeld.
Meine Frage !
kann ich in Urlaub fahren und muss ich das der Krankenkasse melden
wird mir mein Krankengeld gekürzt
Bitte wende dich in diesem Fall direkt an deine Kasse, da diese und der Arzt dem Urlaub zustimmen muss.
mfg
Hallo,
entweder sind sie arbeitsunfähig krank oder sie fahren in Urlaub - beides geht nicht. Die Krankenkasse wird überprüfen, ob überhaupt noch Arbeitsunfähigkeit vorliegt .
Hallo,
Sie müssen der Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung einreichen, aus der hervorgeht, dass von ärzl. Seite keine Einwände gegen die Urlaubsreise bestehen-
Die Kasse prüft dann den Sachverhalt und Erteilt Ihnen die Genehmigung zur Reise.
Ohne Genehmigung der Kasse droht Krankengeldsperre.
Grüße
Jürgen
Danke für die Hilfe
Grüße
Ernie
Dank
mfg