Urlaub beim Papa

Hallo ihr,

Vater und Mutter von drei Kindern sind geschieden. Da der große Sohn bald 11 Jahre wird (und die kleinen 4,5 Jahre) sind sich beide Elternteile einig dass ein erweitertes Umgangsrecht eingeführt werden kann (Eltern leben 45 km auseinander).

Nun geht es um den Punkt dass der große Sohn auch gern in den Ferien zum Vater möchte. Die Mutter möchte im Umgangsrecht geregelt haben, dass der Vater in dieser Zeit Urlaub nimmt, sonst nicht. Der Vater ist jedoch nicht ganz damit einverstanden. Hier seine Gründe:
* der Vater lebt mit einer Frau zusammen (seit 1,5 Jahren). Die Kinder kennen alle diese Frau und haben einen normal guten Kontakt miteinander. Es besteht keine Scheu zwischen ihnen oder dass sie die Frau nicht mögen würden. Der Große hört genauso mit hin wenn es einmal eine (berechtigte) Rüge gibt, die Kleinen haben auch nichts dagegen sich von ihr „bettfertig“ machen zu lassen. - Hier sieht der Vater dass der Große an den Tagen, wo er keinen Urlaub hat, auch dennoch gut aufgehoben und behütet ist und das Kind nicht allein gelassen.
* Diese Frau hat eine Tochter mit in die Beziehung gebracht. Diese ist im selben Alter wie der große Sohn von ihrem „Stiefvater“. D. h. auch hier sieht der Vater, dass der Große nicht nur mit einer „Erwachsenen“ den lieben langen Tag allein sein muss, sondern die Tochter hat ja in der selben Zeit Ferien und so können sie sich auch beschäftigen - was sie an den normalen „Kinderwochenenden“ auch tun. Ab und zu hat sie auch ein paar Freunde mit da so dass er noch mehr Kontakt hat.
* Es sind mehr „hälftige Ferien“ als Urlaub vorhanden. D. h. der Vater müsste immer gezwungenermaßen dort Urlaub machen und könnte nie den Urlaub anders einteilen, was er wiederum nicht sooo prickelnd findet.
* Der Vater hat Gleitarbeit. Das heißt, wenn er keinen Urlaub macht, kann er auch an den Tagen, wo sein Sohn da ist, verkürzt arbeiten so dass dennoch genügend Zeit zum Kontakt ist. Außerdem arbeitet der Vater nur ca. 4 km von der Wohnung entfernt. Es ist also absolut kein Problem dass sein Kind auch mal (mit der Frau) ihn auf Arbeit besucht oder dass der Vater nicht (mehr oder minder) jeder Zeit bei Problemen nach Haus fahren könnte (wäre arbeitstechnisch machbar).

Was meint ihr? Ist der Vater gezwungen, in dieser Zeit Urlaub zu machen oder nicht? Hier geht es nicht darum, dass der Vater nie bereit wäre auch (mal) in der Zeit Urlaub zu machen und man ganztägig etwas unternimmt, aber er ist der Meinung, dass der Sohn keinen Schaden nimmt, wenn er merkt: Papa arbeitet und ist nicht immer da; bin trotzdem behütet, kann mit (mind.) einem anderen Kind in meinem Alter spielen und habe dennoch eine erwachsene Bezugsperson an die ich mich jederzeit wenden kann.

LG Tobi@s

Ich nehme jetzt mal an, es geht nicht um einzelne Tage sondern immer um längere Zeiträume (1-2 Wochen)
Es ist ja schön wenn die Kinder sich mit der neuen Partnerin und des Vaters verstehen, aber sie sollen die Ferien beim und mit dem Vater verbringen. Diese Zeit soll doch auch etwas die Zeit ausgleichen die sie nicht mehr mit dem Vater haben (und die ist vermutlich ungleich mehr)
und dieser Satz ist wohl etwas daneben:

* Es sind mehr „hälftige Ferien“ als Urlaub vorhanden. D. h. der :Vater müsste immer gezwungenermaßen dort Urlaub machen und könnte :nie den Urlaub anders einteilen, was er wiederum nicht sooo :stuck_out_tongue:rickelnd findet.

Nehmen wir an der KV wäre noch mit der KM zusammen und die KM ist ebenfalls voll erwerbstätig. Wie würde er sich dann die Ferienbetreuung der Kinder vorstellen? Bei 13 Wochen Schulferien + schulfreie Tage + Krankheitstage kann dies kein Elternpaar mit regulärem Urlaub abdecken.
Und nehmen wir eine/n Alleinerziehende/n der/die aus welchen Gründen auch immer die Ferien und Kinder-Krankheitstage komplett oder zum größten Teil abdecken muß, glaubt der Vater das ist prickelnd?

Der Vater sollte sich auch Gedanken darüber machen wie es bei ältern Kindern ankommt wenn sie nicht ihre Ferienzeit beim Vater verbringen dürfen weil der seinen Urlaub ohne sie verbringen will.

Noch etwas persönliches:
Ich habe in den letzten 10 Jahren max. 6 Urlaubtage insgesamt für „mich“ genommen (und dabei hatte ich schon ein schlechtes Gewissen) und freu mich ehrlich gesagt schon auf den ersten Urlaub den ich mal ohne Kind machen kann … so in 5-6 Jahren

Bröselchen

PS: Zwingen die Kinder die hälftigen Ferien zu betreuen kann den Umgangsberechtigten niemand.