Hallo,
ich gerade komme ich aus dem Türkei-Urlaub zurück und muss bei meinen Reiseveranstalter etliches bemängeln.
z.B. die Hotelbeschreibung passt nicht mit dem Katalog überein, die Sauberkeit war ein Fremdwort bei denen, und und und…
Wer kennt sich aus, wie ich das Ganze richtig angehe?
Wo gibt es im Internet Info´s darüber?
Muß ich gleich zum Anwalt rennen?
Beweisbilder und eine Bestätigung der hisigen Reiseleitung habe ich.
wegen falscher Beschreibung und Schmutz kriegste heutzutage
keinen Pfennig mehr.
So pauschal kann man das sicher nicht sagen. Genausowenig kann man aber pauschal und ohne genaue Kenntnis der Mängel etc irgendeine konkrete Summe an Kostenminderung nennen.
Jedenfalls wird auch nach der bei Euch in D üblichen Frankfurter Tabelle für mangelnde Reinigung eine Minderung von 10-20 % der Reisekosten veranschlagt: http://www.kanzlei.de/reisem.htm
Und auch aus eigener Erfahrung weiß ich, daß man sich nicht alles von europäischen Reiseveranstaltern gefallen lassen muß, auch wenn man in Quasi-Entwicklungsländern Urlaub macht.
Wer kennt sich aus, wie ich das Ganze richtig angehe?
Mängel schriftlich formulieren, innerhalb eines Monats nach Ende der Reise an den Veranstalter melden (Einschreiben, vielleicht vorher per Telephon klären, wer beim Veranstalter zuständig ist), Kopien der Mangelbestätigung der Reiseleitung beilegen. Dann warten und Tee trinken. Kommt keine Reaktion, nach gegebener Zeit mal nachfragen und dann erst - bei Bedarf - Anwalt einschalten.
schreib einen Brief an den Reiseveranstalter in dem Du die Mängel schilderst. Gleichzeit forderst Du eine angemessene Entschädigung und bittest um Bentwortung Deines Schreibens innerhalb eines Monats. Das Ganze recht freundlich und mit klaren Aussagen.
Das ganze schipperst Du innerhalb von 4 Wochen nach Rückkunft zu Deinem Reisebüro. Die schreiben noch einen Brief dazu und schicken das Ganze weg. Wenn Du möchtest kannst Du Dir den Erhalt des Schreibens im Reisebüro quittieren lassen.
Dann wartest Du ab was der Veranstalter macht. Geht er auf Deine Mängelbeschreibung ein und bietet er Dir Entschädigung? Bewerte die Entschädigung und akzeptiere sie oder schreib hin dass es Dir zu wenig ist. ACHTUNG: Wenn Du einen Scheck kriegst und Dir der Betrag zu wenig ist dann reiche den Scheck nicht ein sondern schicke ihn mit Deiner Forderung nach einem höheren Erstattungsbetrag zurück.
Geht der Veranstalter nicht auf Deine Mängelbescheibung ein dann kannst Du Dir überlegen ob Du zum Rechtsanwalt marschierst. Vorab kannst Du Dir als Anhaltspunkt mal die Frankfurter Tabelle durchlesen: http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm
Sie dient als grober Anhaltspunkt dafür was Du verlangen kannst. Allerdings gehen die Gerichte mittlerweile einen Kurs pro Veranstalter…
wegen falscher Beschreibung und Schmutz kriegste heutzutage
keinen Pfennig mehr.
ist in seiner Pauschalierung schlichtweg falsch. Wenn der Veranstalter die zugesicherten Leistungen aus dem Katalog nicht erbringt dann ist er regresspflichtig. Feddisch.
Feddisch is nich feddisch wenn du sogs feddisch - feddisch iss feddisch wenn ich sog feddisch !
Ein wichtiger Aspekt fehlt bei allen Antworten: Mängel sofort vor Ort reklamieren ( evtl. Reiseleitung, Hotelmanagement usw. )und dem Vertragspartner die Gelegenheit zur sofortigen Nachbesserung geben - es besteht auch eine Schadensminderungspflicht für den Kunden des Reiseunternehmens.
Wenn man in ein Hotelzimmer kommt, das aussieht wie Berlin 1945, geht man an die Rezeption und dort wird Reinigung im angemessenen Zeitraum ( das ist bei mir eine Stunde ! ) erbeten. Dabei darf man ruhig auch freundlich sein und die Stimme bei normaler Zimmerlautstärke belassen. Der Hinweis, dass dieses Vorkommnis etwa in Deutschland undenkbar sei, ist auch nicht gerade sehr hilfreich in dieser Situation.
Erst wenn die Mängel nicht abgestellt werden, werde ich entsprechende weitere Schritte in Erwägung ziehen, Beweismittel dabei nicht vergessen ( Lichtbildaufnahmen, Zeugen usw. )
Wenn also das Bad trotz 3maliger Aufforderung noch immer nicht von den Fäkalienspuren meiner Vorgänger befreit ist und der Frühstückskaffee trotz mehrmaligem Hinweis jeden Tag eiskalt und versalzen ist, wenn ich ein Zimmer mit Balkon und Meerblick buchte und statt Dessen in einer Doppelzelle mit Kläranlagenblick und Nichtbalkon inhaftiert werde und dieser Zustand fortdauert, will ich mal sehen, ob ich da nicht Recht bekomme.
Ein wichtiger Aspekt fehlt bei allen Antworten: Mängel sofort
vor Ort reklamieren ( evtl. Reiseleitung, Hotelmanagement usw.
)und dem Vertragspartner die Gelegenheit zur sofortigen
Nachbesserung geben - es besteht auch eine
Schadensminderungspflicht für den Kunden des
Reiseunternehmens.
Da er nach eigenem Bekunden eine Bestätigung der örtlichen Reiseleitung hat, ist wohl davon auszugehen, daß schon vor Ort reklamiert wurde.
Ja, ich weiß - ich weiß !!! Ich wollte ja auch nur mal ein bisschen den Zeigefinger erheben ! *g
Außerdem bezog sich mein Beitrag auf geäußerte Meinungen, Rechtstreite wegen Reisemängeln haben wenig Aussicht auf Erfolg.
H.M.
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