Und direkt noch ne Frage hinterher… :
Nehmen wir an in einer vermieteten Wohnung liegt ein Schadensfall vor. z.B. es hat reingeregnet-Parkett ist nass geworden und muss getauscht werden oder ähnliches…
Nehmen wir an der Mieter fährt in den nächsten 4 Wochen in Urlaub. Darf der Vermieter trotzdem in die Wohnung um den Schaden zu beheben zu lassen?
Dürfen in diesen Wochen Handwerker die Wohnung betreten?
Was gibt es hier für Vorschriften und Eerfahrungswerte?
Und direkt noch ne Frage hinterher… :
Nehmen wir an in einer vermieteten Wohnung liegt ein
Schadensfall vor. z.B. es hat reingeregnet-Parkett ist nass
geworden und muss getauscht werden oder ähnliches…
Nehmen wir an der Mieter fährt in den nächsten 4 Wochen in
Urlaub. Darf der Vermieter trotzdem in die Wohnung um den
Schaden zu beheben zu lassen?
Dürfen in diesen Wochen Handwerker die Wohnung betreten?
Zur Schadenbeseitigung ja. soweit das Folgeschäden verhindert werden.
Was gibt es hier für Vorschriften und Eerfahrungswerte?
Wenn keine Folgeschäden zu erwarten sind darf er NICHT rein.
Sind Folgeschäden zu fürchten darf er nur die Ursache abstellen
Jakob
BGB § 904 Notstand
Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen.
und sollten die Mieter zum 01.06.05 ausziehen und am 02.06.05 die neuen Mieter einziehen…?Die alten Meiter aber bis zum 01.06.2005 noch im Urlaub sind?Müssen dann die neuen Mieter mit den Folgen leben?
Hallo,
der VM darf ohne Zustimmung des Mieters nicht in dessen Wohnung und zwar auch nicht dann, wenn er einen Schaden beseitigen will. Der Mieter muss zustimmen und der Mieter sollte auf jeden Fall dafür sorgen, dass die Handwerker und der VM nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung sind.
Gruss Günter
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und sollten die Mieter zum 01.06.05 ausziehen und am 02.06.05
die neuen Mieter einziehen…?Die alten Meiter aber bis zum
01.06.2005 noch im Urlaub sind?Müssen dann die neuen Mieter
mit den Folgen leben?
Hallo, ist diese Frage nicht etwas unrealistisch ? Ein Mieter, der bis zum 01.06. in Urlaub ist, dann aber will am 02.06. der Nachmieter einziehen ? Wie soll das gehen ? Könnte man nicht aus der Faregstellung ableiten, dass der bisherige Mieter ohnehin nicht mehr in der Wohnung wohnt, der VM nun aber Schäden beseitigen will und sich dafür Miete zahlen lässt, obwohl die Räume nicht zu benutzen sind ?
Gruss Günter
Die Frage ist realistisch!Am 01.06.05 findet der Umzug statt.Gestern hat es reingeregtnet und das Parkett ist beschädigt…Ab morgen sind die Mieter weg…
Die Frage ist realistisch!Am 01.06.05 findet der Umzug
statt.Gestern hat es reingeregtnet und das Parkett ist
beschädigt…Ab morgen sind die Mieter weg…
Wenn der M das verschuldet hat muss der Mieter Ihm die Schadenbeseitigung zahlen.
und falls gegeben auch einen Mietausfallschaden.
Dem Mieter wird geraten dem VM die Instandsetzung in 05.2005 zu erlauben, denn sonst zahlt der altMieter mglw die junimiete weil die Wohnung nicht bezugfähig ist.
Jakob
Ps Haftpflicht VS nicht vergessen. 48H Meldefrist
Die Frage ist realistisch!Am 01.06.05 findet der Umzug
statt.Gestern hat es reingeregtnet und das Parkett ist
beschädigt…Ab morgen sind die Mieter weg…
Hallo,
dann muss zur Schadensminderung zumindest jemand beauftragt werden, der dem VM oder den Handwerkern den Zutritt ermöglichst und während der Arbeiten dabei sein kann.
Sorry, dass ich diese Rückfrage gehalten habe. In meiner mehr als zehnjährigen Praxis in Mietsachen habe ich noch nicht erlebt, dass ein Mieter bis zum letzten Tag vor dem Auszug in Urlaub ist und nach der Rückkehr einen Tag Zeit für den Auszug und die Übergabe hat und der neue bereits am anderen Tag einzieht. Was mutet man dem Nachmieter zu ?
Gruss Günter
Solange kein unaufschiebbarer Grund vorliegt (z.B. Wasserrohrbruch) darf der Vermieter die Wohnung des Mieters nicht ohne rechtzeitige Anmeldung betreten.
Muss das Parkett unverzüglich erneuert werden, da sonst weiterer unmittelbarer Schaden drohnt, hat der Vermieter das Recht die Wohnung ohne vorherige absprache zu betreten.
In den vier Wochen Urlaub, ist der Mieter nicht nicht zuhause. Deshalb darf der Vermieter auch daran arbeiten lassen.
Wenn es um Wertsachen geht, sollte man Fotos machen.
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Hallo,
an der Tatsache, dass sich der Mieter in Urlaub befindet, kann der VM kein Recht ableiten, die Wohnung betreten zu dürfen. Hier liegt auch kein Fall von Gefahrenabwehr vor.
Das einzige Problem, das auftaucht ist, dass sich der Mieter notfalls haftbar macht, wenn er dem VM den Zutritt nicht erlaubt. Allerdings ist der Mieter nicht verpflichtet dem VM die Wohnung nur deshalb zu überlassen, damit er für die notwendige Mängelbeseitigungen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, die Wohnung zu überlassen, damit er, der VM keine Mietausfälle hat. Im Gegenteil. Der VM kann warten, bis er die Wohnung übernehmen kann.
Gruss Günter
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