Anspruch auf Frei Tage regelt der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Wenn dort nichts drinsteht besteht auch kein Urlaubsanspruch.
Hi!
§ 616 BGB
Vorübergehende Verhinderung
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
Genaueres erfährst Du hier:
http://www.ra-nelles.de/arbeitsverhinderung.htm
LG
Guido
NEIN!
Anspruch auf Frei Tage regelt der Tarifvertrag oder eine
Betriebsvereinbarung. Wenn dort nichts drinsteht besteht auch
kein Urlaubsanspruch.
Hi!
Das ist - mit Ausnahme der Bezeichnung „Urlaubsanspruch“ in diesem Zusammenhang - völliger Blödsinn!
Schau mal ins BGB, dort genauer in den § 616!
LG
Guido
Hallo Guido.
Vergleiche mal:
wird des Anspruchs auf
die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine
verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner
Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der
Dienstleistung verhindert wird.
mit dem Satz von Kerl30
Angenommen ein Arbeitnehmer möchte werktags heiraten.
Es könnte also schon komplizierter sein… 
Gruß,
LeoLo
Hi Leo!
OK, aber hast Du schon mal versucht, einen Termin beim Standesamt zu bekommen, der NICHT auf einen Werktag fällt?
LG
Guido
P.S. Ich weiß, dass es in der ein oder anderen Gemeinde möglich ist, aber mir ist noch keine begegnet 
Hallo Guido
OK, aber hast Du schon mal versucht, einen Termin beim
Standesamt zu bekommen, der NICHT auf einen Werktag fällt?
Ja und gerade der Samstag ist hier zumeist möglich und gleichzeitig auch kein Arbeitstag. Da hier in der Frage steht, daß er werktags heiraten möchte scheint es ja eindeutig auch eine Wahlmöglichkeit zu geben, daß außerhalb der Arbeitszeit geheiratet werden kann…
Übrigens, wo stand denn, daß es sich um den Termin beim Standesamt und nicht evtl bei der Kirche handelt? :o)
Gruß,
LeoLo
Huhu!
Ja und gerade der Samstag ist hier zumeist möglich und
gleichzeitig auch kein Arbeitstag.
Was aus der Frage aber eben nicht eindeutig hervorgeht! 
Da hier in der Frage
steht, daß er werktags heiraten möchte
Ich betone da mal die Heirat und nicht den Werktag *g*
scheint es ja
eindeutig auch eine Wahlmöglichkeit zu geben, daß außerhalb
der Arbeitszeit geheiratet werden kann…
…oder es halt sein zu lassen :-b
Übrigens, wo stand denn, daß es sich um den Termin beim
Standesamt und nicht evtl bei der Kirche handelt? :o)
Wer macht denn sowas ? *undduck*
LG
Guido