Hallo!
Kann ein Chef dem Azubi den gewünschten Urlaub (Anfang der Woche angefragt - und nur EINEN Tag Urlaub) untersagen, weil der betroffene Azubi für die Woche fest in Geschäftsprozesse eingeplant ist?
Nachtrag
Für’s Verständnis:
Ich meine damit eher, dass der Chef den Azubi gar nicht so fest einplanen dürfte.
Hi,
bitte etwas genauer.
Wofür Urlaub?
Welcher Betriebsprozess?
Grundsätzlich kann der AG die Genehmigung von Urlaub verweigern, wenn betriebliche Interessen Vorrang haben.
Gruss
Guten Tag.
Ich meine damit eher, dass der Chef den Azubi gar nicht so fest
einplanen dürfte.
Meinen tun auch die Bettnässer - geschwitzt hätten sie …
Ein Ausbildender, der seine Stifte so verplant, dass der Laden ohne diese zusammenbricht, baut in der Tat auf Sand; Treib~ nämlich. Andererseits darf der Chef auch davon ausgehen, dass in der Regel nicht ausgerechnet an dem Tag, wo (meinetwegen, nur als Beispiel) die Inventur ansteht und alles, was bis drei zählen kann, genau dies auch tut, kurzfristig Urlaub genommen wird.
Das gilt auch für Azubümse. Es ist letzten Endes eine Abwägung verschiedener Interessen, wie bei einem „normalen“ Arbeitnehmer auch.
Siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/gesamt…, hier besonders der §2, erster Satz, und §7(1).
Aber das Recht, einen Stift im Rahmen dessen begrenzter Möglichkeiten zur Arbeit mit einzuplanen, darf man dem Alten schon zugestehen. Anders gibt es wohl auch kaum eine Möglichkeit, eine Berufsausbildung geordnet durchzuführen.
GEK
Wofür Urlaub?
Das wäre eine freizeitmäßige Sache, die allerdings schnell erledigt werden muss (darum ja auch der gewünschte Tag Urlaub)
Welcher Betriebsprozess?
Es sind diverse Anpassungen von bestehenden Sachen, die absolut keine Priorität haben dürften, weil sie schon jahrelang so wie sie jetzt sind ohne Probleme laufen.
Andererseits darf der Chef auch davon ausgehen, dass
in der Regel nicht ausgerechnet an dem Tag, wo
(meinetwegen, nur als Beispiel) die Inventur ansteht und
alles, was bis drei zählen kann, genau dies auch tut,
kurzfristig Urlaub genommen wird.
Die Dinge, die erledigt werden müssen, stehen auch erst seit dem Tag fest, an dem der Urlaub angefragt wurde. Die zu erledigenden Aufgaben sind auch von anderen Mitarbeitern lösbar (sogar viel besser und schneller). Zudem soll der Azubi für diese (nicht dringenden Aufgaben) jeden Tag ein paar Überstunden machen.
Danke für den Link!
mfg Christoph