Hallo,
mal angenommen eine Mitarbeiterin arbeitet 20 Stunden in der Woche, laut Arbeitsvertrag 5-Tage-Woche.
Seit 3 Monaten macht sie alle 14 Tage am Freitag Meisterschule, im eigenen Interesse und auf eigene Kosten, „angeleiert“ ohne die AGin vorher auch nur zu informieren oder zu fragen … Der Freistellung und Umstrukturierung ihrer Arbeiten hat die AGin gezwungener Maßen im nachherein zugestimmt.
Auf den Wunsch der ANin hin braucht diese auch an den Freitagen wo keine Schule ist nicht zu arbeiten, mündliche Absprache mit der AGin. Die ANin erbringt praktisch ihre Wochenstunden an 4 Tagen die Woche.
Wie wäre das nun mit dem Urlaub? Der Urlaubsanspruch beträgt 24 Tage. Samstage müssen in der Firma nicht mit gerechnet werden. Müsste die Mitarbeiterin den Urlaub für 5 Tage die Woche beantragen oder nur für 4 Tage?
Ich bedanke mich schon mal für eure meinungen.
LG aus Leipzig