Urlaub für Kur nehmen - Pflicht?

Hi,
eine Freundin von mir hat eine Kur bewilligt bekommen. Sie hat ein Kind und arbeitet auf 400-€-Basis. Ihr Chef sagt ihr nun, dass sie für die drei Wochen Kur drei Wochen Urlaub nehmen muss. Er würde keine Krankschreibung akzeptieren und auch nichs zahlen in der Zeit. Ist das so korrekt? Oder muss ihr Chef die Krankschreibung akzeptieren und sie weiter bezahlen?

Gruß, die Elbin

Hallo
wenn es sich um eine Kur handelt, die vom Rentenversicherungsträger
oder der Krankenkasse voll bezahlt wird, gilt diese Reha-Maßnahme als
Arbeitsunfähigkeit, d.h. der Arbeitgeber muss Gehalt für maximal
sechs Wochen weiterzahlen.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo, Günter,
gilt das auch für 400-€-Jobs? Und was kann meine Freundin machen, wenn ihr Chef sich einfach weigert und ihr auch noch in Aussicht stellt, dass sie nach der Kur nicht mehr wiederkommen braucht?
Gruß, die Elbin

Hi,

Soweit ich das hier mitbekommen habe:
Ein 400EUR-Jobber hat die gleichen AN-Rechte, wie jeder andere AN. Also

  1. Kann sie den Lohn ggf. einklagen.
  2. diese Kündigung (wenn sie schriftlich erfolgte, denn nur dann ist sie wirksam) ggf. per Arbeitsgericht anfechten und für nichtig erklären lassen. Weiterhin immer die Arbeitskraft anbieten, damit der AG in Annahmeverzug gerät und somit auch für die freigestellte Zeit den Lohn zu zahlen hat.

Gute Erholung

Winni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
der Kollege Winnie hat das alles schon sehr gut beantwortet -
ich schliesse miich dem 100%ig an.

Gruss

Günter Czauderna