Urlaub für Kur nehmen - Pflicht

Hi,
eine Freundin von mir hat eine Kur bewilligt bekommen. Sie hat ein Kind und arbeitet auf 400-€-Basis. Ihr Chef sagt ihr nun, dass sie für die drei Wochen Kur drei Wochen Urlaub nehmen muss. Er würde keine Krankschreibung akzeptieren und auch nichs zahlen in der Zeit. Ist das so korrekt? Oder muss ihr Chef die Krankschreibung akzeptieren und sie weiter bezahlen?

Gruß, die Elbin

hallo,
zunächst mal ist eine kur kein urlaub und auch geringfügig beschäftigte haben einen entgeltfortzahlungsanspruch im krankheitsfall laut EFZG.
für geringfügig beschäftigte werden pauschalbeiträge zur kranken- und rentenversicherung vom arbeitgeber abgeführt. bei maßnahmen der medizinischen vorsorge und rehabilitation ohne vorliegen von arbeitsunfähigkeit richtet sich der anspruch auf entgeltfortzahlung nach § 9 EFZG.
deine freundin muß dem arbeitgeber mitteilen, wann die kur beginnt, wann sie voraussichtlich endet oder ob sie verlängert wird.

um was für eine kur handelt es sich denn hier? mutter-kind-kur?

stell deine frage doch bitte auch mal im brett „Versicherungen“. da sind spezialisten der krankenversicherung, die können dir auch sehr gute tipps geben! besonders günter!

gruß
makea

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Hallo, Makea,
es geht um eine Mutter-Kind-Kur, aber hauptsächlich geht es um sie.
Gruß, Miriam

Danke für den Tipp mit dem Versicherungsbrett, da wär ich nicht drauf gekommen. Da stell ich sie gleich noch mal.

Hallo Elbin,
hier erfahre ich um welche Kur es geht - Auch diese Kuren werden
in der Regel voll von der Kasse übernommen daher Lohnfortzahlungspflicht
für die Dauer der Massnahme.
Weise deinen Arbeitgeber auf das Entgeltfortzahlungsgesetz hin
oder noch besser, lasse deine Krankenkasse mit dem Arbeitgeber
Kontakt aufnehmen oder lass es von der offiziell schriflich
bestätigen.

Gruss

Günter Czauderna