Hi!
URLAUB
Laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer,
also auch „Praktikanten“,
STOPP!!!
Hier handelt es sich um ein Pfichtpraktikum (oder praktisches Studiensemester [heißt das so?]) - somit ist der Praktikant eben kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtichen Sinne!!!
Wenn Du schon das BUrlG „zitierst“, dann solltest Du den § 2 nicht unterschlagen!
BUrlG
§2 Geltungsbereich
Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter trifft nicht zu und Angestellte trifft auch nicht zu sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten Trifft ebenfalls nicht zu (siehe BBiG). Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind;Passt ebenfalls nicht, da es unentgeltlich ist für den Bereich der Heimarbeit gilt § 12.
Somit erübrigt sich der Rest Deines Postings eigentlich…
Abweichungen sind auch nur durch Tarifverträge möglich.
Und das ist Unfug - sorry!
Da Tarifverträge nur mit Gewerkschaften geschlossen werden
können (§ 2 TVG),
und Praktikanten keinen Gewerkschaften angehören,
sagt wer? (unabhängig davon, dass es völlig irrelevant ist)
sind
Abweichungen vom
Gesetz also gar nicht möglich!"
Gnade! Ich sehe jetzt erst, dass Du vermutlich diese Infos aus dem Link gezogen hast, sie also gar nicht auf Deinem Mist gewachsen sind. Da habe ich Dir ja Unrecht getan…
siehe http://www.fairwork-verein.de/content.php?content.3
Das erspar ich mir! Die Auszüge waren miserabel genug…
LG
Guido