Urlaub für Umzug

moin leutz,

wie sieht das heutzutage eigentlich mit sonderurlaub für umzug aus? ich ziehe zum 01. februar um, und zwar von einer stadt in eine andere. außerdem werde ich ebenfalls zum 01. februar von dem arbeitgeber, bei dem ich zur zeit noch über eine zeitarbeitsfirma eingesetzt bin, fest übernommen.

nun meine fragen:

  1. ist es richtig, dass mir , da ich von einer stadt in eine andere ziehe, 2 tage sonderurlaub für den umzug zustehen?
  2. wann muss ich diesen sonderurlaub beantragen? kann ich das jetzt schon machen, also möglichst noch morgen und übermorgen frei, d. h. urlaubsantrag bei der zeitarbeitsfirma einreichen, oder erst zum umzugstermin, also frühestens für den 01. februar, was zur folge hat, dass ich den urlaubsantrag bei meinem neuen arbeitgeber einreichen müsste?

wenn mir da jemand mit wissen (nicht nur vermutungen!) weiterhelfen kann, wäre ich sehr dankbar.

liebe grüße

olaph

KEIN SONDERUrlaub für Umzug
Hi!

  1. ist es richtig, dass mir , da ich von einer stadt in eine
    andere ziehe, 2 tage sonderurlaub für den umzug zustehen?

Nein!
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf "Sonder"urlaub wegen Umzugs.
Ob da ein Tarif greift, oder ob da im Arbeitsvertrag etwas geregelt ist, kann hier niemand beantworten.

Der einzige gesetzliche Anspruch für solche Dinge ließe sich aus §616 BGB ableiten, wobei der AG hier allerdings Ansprüche vertraglich ausschließen kann (und das in der Regel auch macht).

LG
Guido

hallo guido,

dank dir für die schnelle antwort.

schönen tag noch

olaph