Urlaub für Vater aus Anlass der Entbindung

Steht einem werdenden Vater ein Tag Sonderurlaub zu, wenn seine Frau entbindet?
Aktueller Fall. Mitarbeiter hat Freitag seinen letzten Arbeitstag und geht in seinen normalen Urlaub. Am Abend entbindet seine Frau. Bekommt er nun 1 Tag Sonderurlaub? Mir leuchtet ein, dass er diesen Anspruch hat wenn das Kind kommt während er Arbeitet und von der Arbeit weg muss oder deswegen nicht arbeiten gehen kann.

Hi Esther!

Mh also ich kann dir nur sagen, wie das hier bei uns in Österreich (teils über/im Kollektivvertrag) geregelt ist, da ist es für Angestellte meist 1 Tag der frei zu geben ist … wenn die Firma „nett“ ist … bekommt der werdende / seiende Vater vielleicht sogar noch einen zusätzlichen Tag geschenkt - somit wären es dann 2 :smile:

Selbiges gilt für den Tod eines nahen Verwandten (da ist die direkte Linie wichtig) oder auch für einen Umzug in die eigenen 4 Wände (da sind es sowieso fix 2 Tage)

mfg PN

Nein
Hi!

Steht einem werdenden Vater ein Tag Sonderurlaub zu, wenn
seine Frau entbindet?

Nein, es sei denn, es ist etwas im Arbeitsvertrag, in einem greifenden Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt.

Gesetzlich geregelt ist da zum Thema Sonderurlaub nichts.

Mir
leuchtet ein, dass er diesen Anspruch hat wenn das Kind kommt
während er Arbeitet und von der Arbeit weg muss oder deswegen
nicht arbeiten gehen kann.

Warum? Die Frau ist doch die Person, die das Kind zur Welt bringt, oder? Wenn der MA dabei sein möchte, dann sollte er sich Urlaub nehmen.

LG
Guido

Hi!

Ich glaube nicht, dass hier nach österreichischem Recht gefragt wurde (ohne Deine Aussage auf Korrektheit geprüft zu haben)…

LG
GUido

Habe im Rahmentarifvertrag folgenden Text gelesen:
§4 Freistellung aus familiären Gründen
…der Beschäftigte ist unter Fortzahlung seines Lohnes von der Arbeit freizustellen aus Anlass der Entbindung der Ehefrau/Lebensgefährtin für 1 Arbeitstag.
Alle Arbeitsbefreiungen sind nur bei Vorlage eines Nachweises und im ZUSAMMENHANG MIT DEM EREIGNIS zu gewähren.
Tja, heißt dies nun er bekommt keinen Urlaub, da das Kind nach Feierabend geboren wurde oder habe ich einen Denkfehler???

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Hallo, dh. dass im Zusammenhang mit dem Ereignis der AN freigestellt wird, zB. wenn die Frau am Freitag abend entbindet, dann braucht der Vater am Samstag früh nicht aufzutauchen, um sich von diesem Erlebnis zu erholen oder doch noch schnell das Kinderzimmer von Pink auf Blau umzustreichen oder… Allenfalls kann er vielleicht statt dessen den Montag bekommen, um zB. zum Standesamt zu traben und das Kind eintragen zu lassen.
Oder wenn das kind am Freitag Früh kommt, braucht er nicht zur Arbeit zu kommen bzw. wenn er schon da ist kann er abdampfen wenn sein rotes telefon klingelt…Sollte er dann am Samstag arbeiten müssen, muss er dann eber wieder auftauchen, auch wenn er noch bis nachts um 2 mit Mutti hechelte. (der eine Tag ist verbraucht)

Wenn er eh Urlaub hat hat er Pech gehabt, es sei denn sein Chef liest was anderes daraus oder ist ein freundlicher Mensch. Solche Chefs gibts nämlich auch, aber da muss schon mehr vorliegen als nur eine einfache Geburt. Wenn etwas schief läuft kann es durchaus sein, dass Cheffe sagt, „bleib erst mal bei deiner Frau bis sich alles geklärt hat“ und mann so auch mal 2-3 Wochen am Stück ohne Lohn natürlich wegbleiben darf. Aber verlassen kann man sich darauf eben nicht, das hat nichts mit Gesetzen oder Tarifverträgen zu tun, sondern nur mit dem persönlichen Glück was man für einen Chef hat. Un damit ob der ein Einsehen hat, das ein AN der die ganze Zeit nur an einen Wurm in der Neonatologischen Intensivstation denkt genauso schlecht ist wie eine Zeitlang mal kein AN.

Gruß Susanne

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Hi!

Habe im Rahmentarifvertrag folgenden Text gelesen:

GREIFT der Tarifvertrag auch?

LG
Guido

Noch interessantere wäre es zu wissen ob es nicht eine Betriebsvereinbarung gibt.

Unsere „Chefs“ sind da nämlich ganz nette Menschen und gewähren einem in diesem Zusammenhand 10 Tage bezahlten Sonderurlaub (bis letztes Jahr wares es nur 3)

Gruss Ivo

Hallo Guido,

der Tarifvertrag greift.
Aber ich habe immer noch keine Klärung ob der Kollege nun sonderurlaub bekommt oder nicht! Ist dieser Zusatz …nur im Zusammenhang mit dem Ereignis…so zu verstehen, dass er Urlaub bekommt wenn die Geburt während oder unmittelbar vor der Arbeit war?

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Hi!

ICH verstehe es so, dass der ANLASS im Zusammenhang stehen muss.

Die Geburt ist der Anlass die Formalitäten auf den Ämtern zu erledigen, also gibbet Sonderurlaub.

LG
Guido