Hallo.
Ist es dem Arbeitgeber erlaubt dem Arbeitnehmer wegen Minusstunden den Urlaub zu kürzen um damit die Minusstunden zurück auf Null zu bringen?
Ich weiß, dass dem AN laut Gesetz 24 Tage Erholungsurlaub zustehen. Darf der AG an diesen gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub gehen?
Ich habe im Internet leider nichts brauchbares oder konkretes gefunden, das mir weiterhelfen könnte. Ich brauche etwas handfestes, damit ich das dann auch vorlegen und beweisen kann. Vorausgesetzt es ist dem AG nicht erlaubt.
Es ist wirklich sehr wichtig und auch dringend.
Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus.
LG Sioban
Hallo,
leider schreiben Sie warum diese Minusstunde entstanden sind.
Deshalb kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Bitte etwas genauer beschreiben.
Danke
Trotzkopf
Hallo,
hier wären noch folgende Fragen zu beantworten:
Wie alt bist Du (Davon hängt auch Dein Urlaubsanspruch ab)?
Hast Du einen Arbeitsvertrag?
Bist Du in einer Gewerkschaft?
Hast Du eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?
Ist Dein „AG“ im Arbeitgeberverband?
Aber mal kurz im Voraus, meines Wissnes nach ist das ein gestzlicher Urlaub, nennt sich auch Erholungsurlaub und der ist auf jeden Fall zu gewähren.
Dein „AG“ kan Dir aufgrund Deiner Minusstunden Deinen Lohn mindern, aber keinen Urlaubstag dafür in Rechnung stellen.
hallo sioban
der arbeitgeber muss dafür sorge tragen, dass du deine normalen arbeitsstunden arbeiten kannst. dh es dürfen nicht - wiederholt - minusstunden anfallen…schon garnicht darf er dir dafür den urlaub kürzen…
was sagt dein arbeitsvertrag dazu ???
im tarifvertrag ist das nicht erlaubt.
wo bist du beschäftigt ? in einem kleinen privaten betrieb ist das sehr schwierig sich zu wehren…
suche das gespräch mit dem vorgesetzten…
ansonsten gewerkschaft…
alles gute…
gib mal be google überstunden bzw. minusstunden ein…
in der ötv - gewerkschaft zu sein ist immer gut …
und wichtig in der heutigen zeit…
Hallo Sioban,
nein das darf er nicht. Urlaub ist Urlaub (siehe Bundesurlaubsgesetz). Einseitig kann der Arbeitgeber dies sowieso nicht machen, da für eine solche Maßnahme der Arbeitnehmer zustimmen muß.
Wenn es in deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, benötigt der Arbeitgeber für solche Schweinereien die Zustimmung des Betriebsrates. Macht der Betriebsrat niemals.
Google Sie bitte das o.g. Gesetz und siehe § 7 BUrlG.
Im übrigen soll der Mitarbeiter seinen Urlaub zusammenhängend (wegen der Erholung) nehmen und nicht in Stücken.
Bitte, überprüfen Sie ob es in ihrem Betrieb eine Betriebsvereinbarung über die Regelung von Arbeitszeitkonten gibt. Wenn ja, sehen Sie mal nach was darin steht. Aber ich denke, dass Sie mit dem BUrlG schon weiter kommen.
Viel Glück und ein schönes Wochenende.
J. Dietrich
Hallo,
das kommt auf den Arbeitsvertrag an, was dort geregelt ist. Prinzipiell denke ich, dass das geht, denn wie soll der AG sonst die Minusstunden ausgeglichen bekommen, vor allem, falls der AN kündigt, dann schaut der AG ja doof aus der Wäsche. Die 24 Tage gelten übrigens nicht bei Teilzeitjobs.
Viele Grüße
Hallo,
leider ist das eine gängige Praxis und ich weiss, dass von Seiten der Arbeitgeber die Handhabung so erfolgt, ich kann aber nicht sagen, wie die rechtliche Lage ist.
Frage doch mal beim Arbeitsgericht nach (ist kostenlos)
Lg Stahlberg
Hallo Sioban
Grundsächlich gilt der Urlaub der Erholung. Ausnahmen gibt es nur wenn bei einer Kündigung die Kündigungsfrist kürzer als der Urlaubsanspruch ist.
Es wäre auch zu klären wer für die Minusstunden verantwortlich ist. Nähere Angaben dazu sind erforderlichum zu Antworten.
(*Dies ist keine Rechtsverbindlich Auskunft*)
MfG Joachim
Hallo,
der Arbeitgeber darf einen Rahmen festlegen, innerhalb dessen nur plus oder minus -Stunden angesammelt werden dürfen. Überschreitest du diesen Rahmen, darf er was unternehmen.
Meist gibt es zuerst mal ein Gespräch über das wie-kam-es-dazu. Und ich kenne es so, dass Überstunden ersatzlos gekappt, und für Minusstunden das Gehalt entsprechend gekürzt wird. Meistens einmal im Jahr zum Jahresende.
Von daher ist für mich schon denkbar, dass auch der Urlaub abgerechnet werden kann. Sicher bin ich mir da nicht, aber das ist bestimmt in einer Betriebsvereinbarung geregelt; falls ihr einen Betriebsrat habt. Da würde ich mal nachfragen.
Viele Grüße, nadomu
Hallo Sioban,
Ein Blick ins Geseztbuch erleichtert die Rechtsfindung. (alter Juristenscherz)
Ich habe mal eine kurzen Blick ins Bundesurlaubsgesetz gemacht. Urlaub dient eindeutig der Erholung und nicht der bequemen Dispositionsfehlerbeseitigung.
§ 11 Absatz 1 Satz 3 ist hier meines Erachtens ziemlich eindeutig.
„Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht.“
Wohlgemerkt: Urlaubsentgelt, nicht Urlaubsgeld. Das wird gerne mal verwechselt. „…bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht…“ bedeutet nichts anderes, als dass Dein Arbeitgeber keinesfalls Minusstunden mit Urlaubsanspruch aufrechnen darf.
Aber wie überall im Leben ist Recht haben nicht das selbe wie Recht bekommen. Recht bekommst Du nur, wenn Du es einforderst. Keine Angst vor dem Schritt vors Arbeitsgericht!
Viel Erfolg, Johannes
Hallo, Sioban,
zuerst mal: Ich bin kein echter Experte auf diesem Gebiet. Es ist aber so: Der AG darf überhaupt nicht Stunden von Arbeitszeitkonten gegen Urlaub anrechnen. Wenn Du morgen tot umfällst (was wir nicht hoffen wollen), dann kann sich Dein AG die Minusstunden auch nicht von Deiner Witwe (oder Deinen Kindern) auszahlen lassen. Das Risiko bei Minusstunden, also bei Stunden zugunsten des AG, trägt immer der Arbeitgeber. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es sich rechtlich so verhält, aber ich kann Dir leider keinen Gesetzestext nennen, den Du vorlegen kannst. Du hast Recht, laut Bundesurlaubsgesetz hat der AN einen Anspruch auf MINDESTENS 24 Tage Urlaub. Weniger geht nicht, egal was im Arbeitsvertrag steht. Aber davon ganz ab: Stunden vom Arbeitszeitkonto (Plus- oder Minusstunden) können NICHT gegen Urlaub an- oder abgerechnet werden!!! Wenn Dein AG möchte, dass Dein Arbeitszeitkonto wieder bei Null steht, dann muss er Dich Überstunden machen lassen! Keine andere Möglichkeit!
Viele Grüße, viel Erfolg! Ärger mit dem AG ist immer Mist!!!
hallo,
die minusstunden müssen von dir erbracht werden.
du könntest überstunden machen und so dei minus stunden ausgleichen.
ist genug arbeit da das du die minus stunden abarbeiten kannst?
beim entstehen der minus stunden hast du ja nicht gearbeitet.
du hattest frei.
du hast stundenwiese urlaub gehabt.
minus stunden haben (arbeitsleistung im voraus beszahlen lassan), es nicht abarbeiten wollen, es nicht mit dem urlaubsanspruch verrechnen lassan wollen!!!
mach dir doch bitte gedanken darüber
wie wichtig ist mir der arbeitsplatz?
wie würdest du als arbeitgeber verfahren?
gruß
hasan
Hallo,
ich bin mit meiner Antwort leider verspätet und kann auch nichts beitragen. Das Gesetz gibt wohl nichts dazu her. Ich würde ggf. einen Anwalt fragen. M E. gibt es dazu eine einschlägige Rechtsprechung.
Gruß
Zemionow
Nein (siehe Bundesurlaubgesetz - Urlaub dient der Erholung).
Grundsätzlich können sich AG und An einvernehmlich einigen.
Ja, darf er. Allerdings warten die AG in der Regel 3-6 Mon, ob du sie durch Ü-Std ausgleichst, solltest du dies nicht tun, und dich auch nicht i-wie einigen (fehlende Std. vom gehalt abziehen, Samstagsarbeit etc.) darf er die fehlenden Stunden vom Urlaub abziehen. Er hat dir ja Gehalt für nicht erbrachte Leistung bezahlt.
Greetz
Nordi