angenommen Arbeitnehmer (AN) ist bei Zeitarbeitsfirma (ZA)angestellt und bei einem Kunden (KD) eingesetzt.
AN hat sowohl ZA als auch KD gesagt, er möchte nicht mehr dort arbeiten. Er kündigt jedoch nicht, aufgrund ALG etc. bis er etwas gefunden hat. ZA und KD kündigen AN auch nicht, bevor sie einen Ersatz für AN gefunden haben. Kündigungsfrist beträgt von beiden Seiten 4 Wochen.
Kann die ZA nun dem AN den Sommerurlaub streichen mit der Begründung, dass sie ja nicht wisse, wie lange AN noch für ZA und KD tätig ist und daher nicht der Großteil des Jahresurlaubes aufgebraucht werden darf?
AN möchte nicht mehr bei der Firma arbeiten. Kann aber nicht kündigen, weil er sonst keinen Anspruch auf ALG hat.
Wie bekommt er ZA und KD dazu, ihn zu kündigen?
Diese Begründung einer Ablehnung dürfte einer gerichtlichen Betrachtung kaum stand halten. Wenn der Urlaub bereits bewilligt war, ginge die stornierung soweiso nicht. Der Urlaub muß aber ggf über das Arbeitsgericht (bei Kurzfristigkeit per einstweiliger Verfügung) durchgeboxt werden. Einfach den Urlaub zu nehmen, ist sehr riskant und könnte zur Kü und zu einer anschließenden Sperrfrist beim ALG 1 führen.
Gleiches gilt übrigens auch für die möglichen Antworten auf die Frage
Wie bekommt er ZA und KD dazu, ihn zu kündigen?
Denn wenn der AN der ZAF einen berechtigten Grund zur Kü liefert, wäre die Alosigkeit ebenfalls selbstverschuldet, was eine Sperre nach sich zieht. Konsequenz aus einer einstweiligen Verfügung oder eine Klage im Hinblick auf die Urlaubsnahme könnte natürlich eine Kündigung sein, die keine Sperre auslöst, bzw gerichtlich angreifbar wäre.